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Obst brennen - alles dafür wissen
Mehr als Fachbücher!
Obst brennen
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Obst brennen. Klaus Hagmann, Birgit Essich. 2006. 96 S., 2 Tabellen, 66 Farbfotos, kart. ISBN 978-3-8001-3881-4. € 19,90
Fruchtsäfte, Weine, Essig und Liköre Taschenbuch
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Fruchtsäfte, Weine, Essig und Liköre. Heinrich Thönges. 4., aktualisierte Auflage 2002. 124 S., 52 Farbfotos, 28 Zeichn., kart. ISBN 978-3-8001-3880-7. € 9,90
Farbatlas Rebsorten Farbatlanten
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Farbatlas Rebsorten. 300 Sorten und ihre Weine. Hans Ambrosi, Bernd H. E. Hill, Erika Maul, Ernst H. Rühl, Joachim Schmid, Fritz Schumann. 2011. 326 S., 3. Auflage, 300 Farbfotos, geb. ISBN 978-3-8001-5957-4. € 29,90
Gutes vom Land
Für Verbraucher
Für Direktvermarkter
Autorenmerkblatt der Zeitschrift Kleinbrennerei und Kleinblennerei-online
Hier finden Sie die Autorenrichtlinien, unterhalb des Artikels auch als Download in Form einer PDF-Datei.
Manuskripte
Manuskripte sollten in Inhalt und Umfang mit der Redaktion abgestimmt sein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Gewähr.
Manuskripte sollten auf DIN-A4 einseitig mit breiten Rändern und 1 ½ fachem Zeilenabstand geschrieben sein und zusätzlich auf Diskette eingereicht werden. Um Textauszeichnungen und Korrekturen zu ermöglichen, sollte der Rand auf einer Seite eine Breite von 5 cm nicht unterschreiten.
Es ist eine gut lesbare Schriftgröße zu wählen (in der Regel 12 °).
Werden die Manuskripte auf einem PC verfaßt, so erleichtert die zusätzliche Zusendung des Textes auf Diskette die weitere Verarbeitung. Nutzbar sind 3½“-Disketten (DOS-formatiert). Die Manuskripte sollten als reiner ASCII-Text (ohne jegliche Auszeichnungen) abgespeichert oder mit einem gängigen Textverarbeitungssystem wie „Word“ verfaßt werden. Bitte nennen Sie uns die eingesetzte Textverarbeitung und deren Versionsnummer!
Auf den Disketten nur die zur Verwendung vorgesehenen Texte mitliefern, nicht benötigte Teile bitte löschen. Dateien bitte nicht komprimieren.
Textauszeichnungen müssen verändert werden, wenn sie nicht folgenden Vorgaben entsprechen:
1. Text in Versalien (nur Großbuchstaben) oder Kapitälchen ist in der Regel nicht möglich.
2. Sperrungen sind zu vermeiden.
3. Einzüge sind sparsam und nur bei kurzen Aufzählungen einzusetzen.
Vermeiden Sie grundsätzlich alle Abkürzungen im fortlaufenden Text (= Fließtext), wie z.B., i.d.R., usw. Nur in Tabellen können diese Abkürzungen zur Platzersparnis Verwendung finden.
Fußnoten sind in den seltensten Fällen erforderlich. Die gewünschten Anmerkungen lassen sich auch im fortlaufenden Text unterbringen.
Fließtext und Tabellen sind grundsätzlich zu trennen. Bitte beachten Sie, daß die Tabellen ohnehin aus Gründen der Seitengestaltung meist nicht an der vorgesehenen Stelle plaziert werden können. Deshalb ist an der entsprechenden Stelle des Fließtextes ein Vermerk auf die Tabelle anzubringen und die Tabelle auf eine gesonderte Seite zu stellen.
Im allgemeinen muß die Redaktion eine Auswahl der zur Verfügung stehenden Abbildungen treffen. Die Verteilung der Abbildungen ist zudem von diversen technischen Vorgaben abhängig. Somit ist es nicht sinnvoll, Bildverweise zu jedem eingereichten Foto im Fließtext vorzusehen. Bitte fügen Sie Bildverweise nur ein, wenn dies aus sachlichen Erwägungen unbedingt notwendig ist.
„Kleinbrennerei“ ist keine wissenschaftliche Zeitschrift. Somit ist es nicht erforderlich, jede Aussage durch ein Zitat zu belegen. Literaturverzeichnisse sollten am Ende des Fließtextes stehen und sich auf wichtige weiterführende, allgemein erhältliche Veröffentlichungen beschränken.
Manuskripte müssen den Besonderheiten jeder Zeitschrift angepaßt werden. Die Redaktion sichert zu, die Manuskripte mit größter Sorgfalt zu redigieren und keine sinnentstellenden Änderungen vorzunehmen
Abbildungen
Hauptbeiträge der Zeitschrift „Kleinbrennerei“ werden z. T. farbig illustriert. Sollten Ihnen Fotos oder Zeichnungen zu dem behandelten Thema vorliegen, so reichen Sie diese bitte mit dem Manuskript ein.
Nutzbar sind farbige Motive in Form von Diapostiven oder gute Papiervergrößerungen in nicht zu kleinem Format (etwa ab Postkartengröße) von Negativfilmen. Alle Bilder eignen sich nur dann für die Reproduktion, wenn sie technisch ohne Mängel sind (scharf, exakt belichtet).
Werden feinkörnige, scharfzeichnende Filme verwendet, sind neben Dias im Mittelformat (6 x 6) oder größer auch Kleinbilddias verwendbar. Die nötige Feinkörnigkeit ist in der Regel bei Markenfilmen mit einer Empfindlichkeit nicht über 100 ASA zu erwarten.
Duplikate von Diapositiven sind nur dann brauchbar, wenn es sich um hochwertige Fach-Duplikate handelt. Die üblichen Automaten-Duplikate des Fotohandels besitzen nicht die erforderliche Schärfe!
Kennzeichnen Sie alle Abbildungen mit einer eindeutigen Nummerierung. Die Ziffern sind bei Kleinbildern soweit möglich nicht auf den Klarsichthüllen oder anderem Verpackungsmaterial anzubringen, sondern direkt auf dem Rahmen. Die Dias müssen zur Prüfung und Reproduktion aus Ihren Umhüllungen genommen werden. So könnten bei ungeeigneter Kennzeichnung Verwechslungen entstehen.
Fügen Sie den Abbildungen Legenden bei, die mit den entsprechenden Bildnummern versehen sind und geben Sie den oder die Bildautoren an.
Beim Transport sind stets alle glasgerahmten Dias gefährdet. Die meisten Schäden an den Bildern entstehen durch splitterndes Glas, wenn die Dias nicht sorgfältig verpackt waren. Achten Sie deshalb auf einen wirksamen Schutz oder - noch besser - entfernen Sie vor dem Versand die Glasrahmen. Alle gerahmten Dias müssen bei der Reproduktion ohnehin aus ihren Rahmen genommen werden.
Wir senden Bild-Originale grundsätzlich per Einschreiben oder vergleichbarer sicherer Versandform zurück.
Wir sichern zu, die Bilder mit größter Sorgfalt zu behandeln. Die Firmen, die in unserem Auftrag die Druckvorlagen herstellen, sind ebenfalls angewiesen, sorgsam mit den Vorlagen umzugehen. Dennoch können wir Schäden an Abbildungen nicht ausschließen. Sie sind jedoch sehr selten.
Für Originale (Dias, Negative), die im Verantwortungsbereich des Verlags Eugen Ulmer verlorengehen oder so beschädigt werden, daß sie nicht mehr nutzbar sind, leisten wir einen Ersatz in Höhe des Honorars, in Ausnahmefällen bis zu 50,- € je Bild.
Zeichnungen mit klaren, deutlichen Strichen sind reproduzierbar. Kopien müssen über die selben Eigenschaften verfügen.
In den meisten Fällen müssen Zeichnungen bei der Reproduktion verkleinert werden, um sie dem Seiten- und Spaltenformat der Zeitschrift anzupassen. Beachten Sie, daß die Strichstärke im selben Maßstab abnimmt! Zeichnungen sollten deshalb in einem entsprechend kräftigen Strich angelegt werden. Texte müssen einen Schriftgrad aufweisen, der nach der Verkleinerung noch lesbar ist.
Honorare
Autoren erhalten für die Veröffentlichung der von ihnen verfaßten Manuskripte oder zur Verfügung gestellter Abbildungen ein Honorar, wenn es sich nicht um Material handelt, das von Firmen zur kostenlosen Verwendung zur Verfügung gestellt wurde.
Das Honorar schließt eine eventuelle Verwendung des Artikels für "Kleinbrennerei"-Online (die Internet-Seiten der Zeitschrift „Kleinbrennerei“) ein.
Autoren erklären sich mit der Abgabe des Manuskriptes oder der Zusendung der Abbildungen an die Redaktion mit den für die Zeitschrift „Kleinbrennerei“ vom Verlag festgelegten Honoraren einverstanden, wenn nicht zuvor andere Vereinbarungen getroffen wurden.
Teilen Sie der Redaktion Ihre Bankverbindung mit. Mehrwertsteuer können wir nur überweisen, wenn Sie uns über Ihre Mehrwertsteuerpflicht und die Höhe informieren. Die Honorierung erfolgt baldmöglichst nach dem Erscheinen der jeweiligen Ausgabe. Bild- und Textautoren erhalten zwei kostenlose Belegexemplare. Weitere Exemplare werden auf Wunsch gegen Berechnung zugesendet, allerdings sollte der Verlag bei größeren Stückzahlen (über 50 Exemplare) vor dem Druck informiert werden, um die Höhe der Auflage entsprechend disponieren zu können.
Auf Wunsch lassen wir gerne Sonderdrucke einzelner Beiträge herstellen. Grundsätzlich lassen wir auf der Grundlage der gewünschten Auflage eine Kalkulation erstellen.
Wir empfehlen unseren deutschsprachigen Autoren, einen Wahrnehmungsvertrag mit der Verwertungsgesellschaft WORT, Goethestraße 49, 80336 München, abzuschließen.
Verlagsrechte
1. Der Autor versichert, dass er allein befugt ist, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich eventueller Bild- und anderer Reproduktionsvorlagen zu verfügen und dass die vertragsgemäße Veröffentlichung des Beitrags keine Rechte Dritter verletzt.
2. In Erweiterung von § 38 Abs. 1 UrhG räumt der Autor dem Verlag für die Dauer des Urheberrechts das räumlich und mengenmäßig unbeschränkte Recht der Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) beziehungsweise der unkörperlichen Wiedergabe des Beitrags ein, auch zur Verwertung durch Dritte und außerhalb der Zeitschrift, für die er ursprünglich bestimmt war. Die Übertragung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren ausschließlich.
3. Der Autor räumt dem Verlag im Rahmen von Ziffer 2 ferner die folgenden ausschließlichen Nutzungsrechte am Beitrag ein, so
a) das Recht zum ganzen oder teilweisen Vorabdruck und Nachdruck – auch in Form eines Sonderdrucks -,
b) das Recht zur Übersetzung in andere Sprachen, zu sonstiger Bearbeitung und zur Erstellung von Zusammenfassungen (Abstracts),
c) das Recht zur Nutzung des Beitrags sowie der Bearbeitungen nach b) im Wege von Bildschirmtext, Internet, Videotext und ähnlichen Verfahren, zur Aufzeichnung auf Bild- und/oder Tonträger und zu deren öffentlicher Wiedergabe,
d) das Recht zur maschinenlesbaren Erfassung und elektronischen Speicherung des Beitrags sowie der Bearbeitungen nach b) auf einem Datenträger und in einer eigenen oder fremden Online-Datenbank, zum Download in einem eigenen oder fremden Rechner zur Wiedergabe am Bildschirm, sei es unmittelbar oder im Wege der Datenfernübertragung, sowie zur Bereithaltung in einer eigenen oder fremden Online-Datenbank zur Nutzung durch Dritte,
e) das Recht zu sonstiger Vervielfältigung, insbesondere durch fotomechanische oder ähnliche Verfahren und zur Nutzung im Rahmen eines so genannten Kopienversandes auf Bestellung,
f) das Recht zur Vergabe der vorgenannten Nutzungsrechte an Dritte im In- und Ausland sowie die von der Verwertungsgesellschaft WORT wahrgenommenen Rechte einschließlich der entsprechenden Vergütungsansprüche. Die Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte wird je nach Aufwand des Verlages mit 20 bis 50 % der Lizenzgebühr vergütet.
Gerd Friedrich
23.07.2002
Downloads: (Hinweis zu PDF-Dokumenten)
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Autorenmerkblatt Kleinbrennerei (PDF)
