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Branntweinmonopol soll verlängert werden

Die Europäische Kommission hat am 24. Juni 2010 in Brüssel einen Bericht und einen Verordnungsvorschlag an das Europäische Parlament und den Rat zur Verlängerung des deutschen Branntweinmonopols im Rahmen der einheitlichen gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte vorgelegt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt den Kommissionsvorschlag, da das Branntweinmonopol – wenn auch nur befristet und auch letztmalig bis 2013, in bestimmten Fällen bis 2017 – verlängert wird.


Jetzt komme es darauf an, dass Parlament und Rat möglichst zügig dem Kommissionsvorschlag zustimmen und die Verlängerung noch in diesem Jahr in Kraft tritt, erklärte der DBV. Bekanntlich hatte die Europäische Kommission das deutsche Branntweinmonopol als nationale Hilfe eingestuft und ursprünglich auf eine Abschaffung bereits im Jahr 2010 gedrängt.

Wesentlicher Inhalt des Kommissionsvorschlags ist eine letztmalige Verlängerung des Branntweinmonopols in Deutschland. Nach dem sogenannten „Drittelmodell“ sollen landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreideverschlussbrennereien im Rahmen des Branntweinmonopols im Jahr 2011 wie bisher bundesweit noch 540.000 Hektoliter Alkohol, in 2012 noch 360.000 Hektoliter Alkohol und 2013 noch 180.000 Hektoliter Alkohol erzeugen können. Nach Rückgabe der landwirtschaftlichen Brennrechte erhalten Verschlussbrennereien Ausgleichsbeträge für fünf Jahresraten, die sie für eine Restrukturierung der angeschlossenen landwirtschaftlichen Betriebe nutzen können. Für die Klein- und Obstbrennereien sowie die Obstgemeinschaftsbrennereien in Deutschland ist im Rahmen des Branntweinmonopols von 2011 bis 2017 jährlich wie bisher maximal eine Erzeugung von 60.000 Hektoliter Alkohol möglich. Gleichzeitig wird aber Deutschland verpflichtet, in den jeweils zum 30. Juni in den Jahren 2013 bis 2016 an die Europäische Kommission zu sendenden Berichten ein Auslaufszenario auch für die Klein- und Obstbrennereien sowie für die Obstgemeinschaftsbrennereien vorzusehen.

Der Kommissionsvorschlag bedarf der qualifizierten Zustimmung sowohl von Parlament als auch Rat. Mit einem Abschluss des Verfahrens ist eventuell bis Jahresende zu rechnen. dbv

Autor: dbv


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