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Zukunft des Deutschen Branntweinmonopols: Kommissionsbericht in der 2. Jahreshälfte

Auf der 96. Generalversammlung des Verbandes Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien e.V. am 7. April 2009 in Pliening informierte der Leiter der Abteilung Agrarmärkte, Planungsgrundlagen und Sozialmärkte im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Dr. Theodor Seegers über die „Zukunft des Deutschen Branntweinmonopols”.
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Mit der Verabschiedung der EG-Alkoholmarktordung im Jahr 2003 einher ging auch die befristete Ausnahmeregelung für das Deutsche Branntweinmonopol bis zum 31. Dezember 2010. Bis zum 31. Dezember 2009 muss nun die Kommission einen Bericht erstellen und geeignete Vorschläge beifügen, wie es mit der traditionellen deutschen Brennereiwirtschaft nach 2010 weiter gehen soll. Angesichts des geltenden EG-Beihilfe- und Wettbewerbsrechts sei es, so Dr. Seegers, enorm wichtig, rechtzeitig in Brüssel Überzeugungsarbeit zu leisten. Erste Gespräche auf Arbeitsebene haben deshalb bereits im Herbst 2008 stattgefunden, ein daraus resultierender detaillierter Fragebogen der Kommission sei Anfang 2009 beantwortet worden. Als besonders erfreulich wertete Dr. Seegers den Besuch von Lars Hoelgaard, dem stellvertretenden Generaldirektor der EU-Kommission, der sich Anfang März in Bayern und Baden-Württemberg selbst ein Bild von der dort vorherrschenden traditionellen Agraralkoholerzeugung gemacht hatte (siehe dazu KB 4/09, S. 3). Ein weiterer wichtiger Schritt in den Bemühungen um eine Verlängerung des Monopols sei der Parlamentarische Abend am 18. März 2009 in Brüssel gewesen. L. Hoelgaard hätte dabei besonders die Darstellung der Kreislaufwirtschaft derjenigen Brennereien beeindruckt, die die Brennereirückstände als Futtermittel und Dünger verwenden. Gleichermaßen würdigte er den Beitrag der Obstbrennereien für den Erhalt wertvoller Streuobstwiesen. Seegers: „Lars Hoelgaard ließ anklingen, dass die EU-Kommission bereit sein könnte, in ihrem Bericht eine erneute Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Branntweimonopol über das Jahr 2010 vorzuschlagen. Voraussetzung sei, dass der EU-Kommission Perspektiven für die Zeit nach 2010 aufgezeigt werden.” Hierzu habe kürzlich ein Gespräch mit Vertretern des BMELV, der BfB, des BMF, der Länderministerien und der Brennereiverbände stattgefunden. Hoelgaard habe außerdem in einem Schreiben an Staatssekretär Lindemann bestätigt, dass die EU-Kommission in der zweiten Jahreshälfte 2009 den Bericht über das Monopol erstellen werde. Seegers: „Am 1. Oktober 2009 feiern wir den 90. Geburtstag des Branntweinmonopols. Schön wäre es, wenn wir dann schon auf die nächsten sieben Jahre anstoßen könnten!”
Dr. Thomas von Tucher
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