Zukunft des Deutschen Branntweinmonopols: Kommissionsbericht in der 2. Jahreshälfte
Auf der 96. Generalversammlung des
Verbandes Bayerischer Landwirtschaftlicher
Brennereien e.V. am 7. April 2009 in
Pliening informierte der Leiter der Abteilung
Agrarmärkte, Planungsgrundlagen
und Sozialmärkte im Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV), Dr. Theodor
Seegers über die „Zukunft des Deutschen
Branntweinmonopols”.
- Veröffentlicht am
Mit der Verabschiedung der EG-Alkoholmarktordung
im Jahr 2003 einher ging
auch die befristete Ausnahmeregelung für
das Deutsche Branntweinmonopol bis zum
31. Dezember 2010. Bis zum 31. Dezember
2009 muss nun die Kommission einen Bericht
erstellen und geeignete Vorschläge
beifügen, wie es mit der traditionellen
deutschen Brennereiwirtschaft nach 2010
weiter gehen soll. Angesichts des geltenden
EG-Beihilfe- und Wettbewerbsrechts
sei es, so Dr. Seegers, enorm wichtig,
rechtzeitig in Brüssel Überzeugungsarbeit
zu leisten. Erste Gespräche auf Arbeitsebene
haben deshalb bereits im Herbst
2008 stattgefunden, ein daraus resultierender
detaillierter Fragebogen der Kommission
sei Anfang 2009 beantwortet worden.
Als besonders erfreulich wertete Dr.
Seegers den Besuch von Lars Hoelgaard,
dem stellvertretenden Generaldirektor der
EU-Kommission, der sich Anfang März in
Bayern und Baden-Württemberg selbst ein
Bild von der dort vorherrschenden traditionellen
Agraralkoholerzeugung gemacht
hatte (siehe dazu KB 4/09, S. 3).
Ein weiterer wichtiger Schritt in den
Bemühungen um eine Verlängerung des
Monopols sei der Parlamentarische Abend
am 18. März 2009 in Brüssel gewesen.
L. Hoelgaard hätte dabei besonders die
Darstellung der Kreislaufwirtschaft derjenigen
Brennereien beeindruckt, die die
Brennereirückstände als Futtermittel und
Dünger verwenden. Gleichermaßen würdigte
er den Beitrag der Obstbrennereien
für den Erhalt wertvoller Streuobstwiesen.
Seegers: „Lars Hoelgaard ließ anklingen,
dass die EU-Kommission bereit sein
könnte, in ihrem Bericht eine erneute Verlängerung
der Ausnahmeregelung für das
Branntweimonopol über das Jahr 2010
vorzuschlagen. Voraussetzung sei, dass
der EU-Kommission Perspektiven für die
Zeit nach 2010 aufgezeigt werden.” Hierzu
habe kürzlich ein Gespräch mit Vertretern
des BMELV, der BfB, des BMF, der Länderministerien
und der Brennereiverbände
stattgefunden. Hoelgaard habe außerdem
in einem Schreiben an Staatssekretär Lindemann
bestätigt, dass die EU-Kommission
in der zweiten Jahreshälfte 2009 den
Bericht über das Monopol erstellen werde.
Seegers: „Am 1. Oktober 2009 feiern wir
den 90. Geburtstag des Branntweinmonopols.
Schön wäre es, wenn wir dann schon
auf die nächsten sieben Jahre anstoßen
könnten!”
Dr. Thomas von Tucher
Dr. Thomas von Tucher
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