Branchenverzeichnisse: Abzocke im Internet
Immer wieder werden Angebote
an Selbstständige und Unternehmer
verschickt, mit denen um die
Aufnahme in ein „Branchenverzeichnis“
oder eine „Internetdatenbank“
geworben wird.
- Veröffentlicht am
Wer Post erhält mit vorgefertigten
Formblättern, die handschriftlich
ergänzt und zurückgefaxt
oder -geschickt werden sollen,
sollte äußerst vorsichtig
sein. Denn häufig verbirgt sich
hinter den harmlos aussehenden
Schreiben eine Abzock-Masche,
die den Rücksender der Antwortbögen
schnell vierstellige Beträge
für nahezu nutzlose Einträge
in Internet-Datenbanken kosten
kann. Wer das Kleingedruckte
und die allgemeinen Geschäftsbedingungen
genau liest, wird
schnell einen seriösen Anbieter
erkennen und in anderen Fällen
feststellen, dass es der Absender
nur auf das Geld der gutgläubigen
Rücksender abgesehen hat.
Meist bindet sich der Rücksender
zudem noch für mehrere Jahre
und so wird der finanzielle Schaden
noch größer. Also: Augen auf
bei dubiosen Offerten!
Ist erst einmal ein Formular
eines unseriösen Anbieters
unterschrieben, so fällt es meist
schwer, sich gegen die Zahlungsaufforderungen
zur Wehr zu setzen.
Auch wenn es manchmal
Möglichkeiten gibt, der Zahlungsverpflichtung
in gewissen
Fällen, in denen die verlangten
Eintragungskosten unverhältnismäßig
hoch sind oder nicht deutlich
genug auf die Kostenfolge
hingewiesen wurde, zu entgehen,
bedeutet dies doch immer hohen
Aufwand und viel Ärger, nicht zuletzt
ist die Einschaltung eines
Rechtsanwalts in den meisten
Fällen notwendig.
RA Marcus Hehn (agri. jur)
RA Marcus Hehn (agri. jur)
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