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Branchenverzeichnisse: Abzocke im Internet

Immer wieder werden Angebote an Selbstständige und Unternehmer verschickt, mit denen um die Aufnahme in ein „Branchenverzeichnis“ oder eine „Internetdatenbank“ geworben wird.
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Wer Post erhält mit vorgefertigten Formblättern, die handschriftlich ergänzt und zurückgefaxt oder -geschickt werden sollen, sollte äußerst vorsichtig sein. Denn häufig verbirgt sich hinter den harmlos aussehenden Schreiben eine Abzock-Masche, die den Rücksender der Antwortbögen schnell vierstellige Beträge für nahezu nutzlose Einträge in Internet-Datenbanken kosten kann. Wer das Kleingedruckte und die allgemeinen Geschäftsbedingungen genau liest, wird schnell einen seriösen Anbieter erkennen und in anderen Fällen feststellen, dass es der Absender nur auf das Geld der gutgläubigen Rücksender abgesehen hat. Meist bindet sich der Rücksender zudem noch für mehrere Jahre und so wird der finanzielle Schaden noch größer. Also: Augen auf bei dubiosen Offerten! Ist erst einmal ein Formular eines unseriösen Anbieters unterschrieben, so fällt es meist schwer, sich gegen die Zahlungsaufforderungen zur Wehr zu setzen. Auch wenn es manchmal Möglichkeiten gibt, der Zahlungsverpflichtung in gewissen Fällen, in denen die verlangten Eintragungskosten unverhältnismäßig hoch sind oder nicht deutlich genug auf die Kostenfolge hingewiesen wurde, zu entgehen, bedeutet dies doch immer hohen Aufwand und viel Ärger, nicht zuletzt ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts in den meisten Fällen notwendig.
RA Marcus Hehn (agri. jur)
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