Mindestpreisvorschrift für Branntwein: Bundestag beschloss Präzisierung des § 106
Am 7. Mai 2009 hat der
Deutsche Bundestag in
zweiter und dritter Lesung
das Vierte Gesetz zur Änderung
von Verbrauchsteuergesetzen
beschlossen.
- Veröffentlicht am
Dieses
Gesetz dient der Umsetzung
der neuen EG-Verbrauchsteuer-
System-Richtlinie,
mit der freiwillig ab
April 2010 und obligatorisch
spätestens ab 1. Januar 2011
das bisherige auf Papierbasis
bestehende Beförderungssystem
verbrauchsteuerpflichtiger
Waren (z.B.
Bier, Ethylalkohol, Spirituosen)
auf ein EDV-Verfahren
umgestellt werden wird
(sog. EMCS-Verfahren, EMCS
ist die Abkürzung für die
englische Bezeichnung Excice
movement and controll
system). Im Rahmen dieser Gesetzesänderung
wurde auch §106
Branntweinmonopolgesetz
dahingehend ergänzt, dass
die Mindestverkaufspreis-
Vorschrift für Branntwein
auch dann gilt, wenn Kosten
(zum Beispiel Reinigungskosten)
verrechnet werden.
Bei dieser Änderung handelt
es sich lediglich um eine Präzisierung
der Mindestpreisvorschrift.
Diese Präzisierung
war notwendig geworden,
weil insbesondere gewerbliche
Aufkäufer von
Destillaten aus Abfindungsbrennereien
seit Jahren erhebliche
Abzüge vom Mindestpreis
für die Reinigung
des Rohdestillates vorgenommen
haben. Diese Praxis
verstieß schon immer gegen
§106 Branntweinmonopolgesetz.
Nach dem Bundestag muss
jetzt der Bundesrat dem Gesetz
noch zustimmen. Das
Gesetz ist zustimmungspflichtig,
weil auch das Biersteuergesetz
geändert wird
und bekanntlich das Biersteuer-
Aufkommen den Bundesländern
zufließt.
Der Bundesrat wird voraussichtlich
am 12.Juni
2009 dem Gesetz zustimmen.
Sodann ist seine Verkündung
im Bundesgesetzblatt
geplant (voraussichtlich
im Laufe des Monats
Juli 2009). Während das
Gesetz grundsätzlich erst
am 1.April 2010 in Kraft
tritt, wird die Änderung des
§106 Branntweinmonopolgesetz
bereits am Tage nach
der Verkündung im Bundesgesetzblatt
wirksam, also
voraussichtlich im Juli 2009.
Werner Albrecht, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bonn
Werner Albrecht, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bonn
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