Appel an Brüsseler Kommission: Branntweinmonopol verlängern
Für eine Verlängerung des Branntweinmonopols in
Deutschland um wenigstens sieben Jahre bis 2017 hat
sich der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister
Hendrik Hering eingesetzt.
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„In vielen landwirtschaftlichen
Betrieben in Rheinland-Pfalz sichern die Einkommen
aus dem Brennereibetrieb die Existenz von Landwirten
und Winzern, die für eine wirtschaftlich funktionsfähige
ländliche Region unabdingbar sind“, so Hering
in einem Brief an Lars Christian Hoelgaard, den Stellvertretenden
Generaldirektor der EU-Kommission für den
Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
Hering appellierte an Hoelgaard, die deutschen Bemühungen
zur Verlängerung der Ausnahmeregelung
zum EG-Beihilferecht bis mindestens 2017 zu unterstützen.
Damit könnte im Rahmen des Branntweinmonopols
Rohalkohol aus Kartoffeln, Getreide oder Obst auch über
das Jahr 2010 hinaus als Agraralkohol weiterverarbeitet
und vermarktet werden. Denn trotz verstärkter eigener
Absatzinitiativen seien die Betriebe auf ein funktionierendes
Branntweinmonopol angewiesen. In Rheinland-
Pfalz sind rund 1600 Abfindungs- und 140 Verschlussbrennereien
wichtige Standbeine für landwirtschaftliche
Betriebe. „Gerade die Klein- und Obstbrennereien haben
zudem eine herausragende Bedeutung für die Erhaltung
unserer Kulturlandschaft“, schrieb Hering.
ML-RP
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