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Appel an Brüsseler Kommission: Branntweinmonopol verlängern

Für eine Verlängerung des Branntweinmonopols in Deutschland um wenigstens sieben Jahre bis 2017 hat sich der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Hendrik Hering eingesetzt.
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„In vielen landwirtschaftlichen Betrieben in Rheinland-Pfalz sichern die Einkommen aus dem Brennereibetrieb die Existenz von Landwirten und Winzern, die für eine wirtschaftlich funktionsfähige ländliche Region unabdingbar sind“, so Hering in einem Brief an Lars Christian Hoelgaard, den Stellvertretenden Generaldirektor der EU-Kommission für den Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Hering appellierte an Hoelgaard, die deutschen Bemühungen zur Verlängerung der Ausnahmeregelung zum EG-Beihilferecht bis mindestens 2017 zu unterstützen. Damit könnte im Rahmen des Branntweinmonopols Rohalkohol aus Kartoffeln, Getreide oder Obst auch über das Jahr 2010 hinaus als Agraralkohol weiterverarbeitet und vermarktet werden. Denn trotz verstärkter eigener Absatzinitiativen seien die Betriebe auf ein funktionierendes Branntweinmonopol angewiesen. In Rheinland- Pfalz sind rund 1600 Abfindungs- und 140 Verschlussbrennereien wichtige Standbeine für landwirtschaftliche Betriebe. „Gerade die Klein- und Obstbrennereien haben zudem eine herausragende Bedeutung für die Erhaltung unserer Kulturlandschaft“, schrieb Hering.
ML-RP
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