Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner: Klarstellung zum § 106
Angesichts der Verunsicherung in der Praxis hinsichtlich
der Umsetzung des §106 Branntweinmonopolgesetz
(Präzisierung der Mindestpreisvorschrift; siehe
dazu auch KB 7/09) hat der Bundesverband der Deutschen
Klein- und Obstbrenner e.V. der Redaktion am 15. Juli
2009 Folgendes mitgeteilt:
- Veröffentlicht am
„Die durch den Bundestag beschlossene Klarstellung
zum §106 des Branntweinmonopolgesetzes wird nicht
zum 17.07.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wie
es teilweise behauptet wurde, sondern erst in der 30. Kalenderwoche.
Es bleibt aber dabei, dass es sich um keine
gänzliche Änderung des §106 handelt und vor allen Dingen
nicht um ein Einkaufsverbot für Produkte aus Abfindungsbrennereien,
die einer vorherigen Reinigung unterliegen.
Nach wie vor können vor dem Ankauf von Alkohol
aus Abfindungsbrennereien Reinigungsgebühren
angesetzt werden. Es ist also nicht richtig, dass dies nicht
mehr möglich sein soll.
Aufgrund der Klarstellung im Gesetz werden aber wohl
die Ankaufspraxis und die praktische Handhabung modifiziert
werden müssen. Der Bundesverband beteiligt sich
aktiv an der Umsetzung der Klarstellung, um schnellst
möglich Rechtssicherheit sowohl für die Aufkäufer als
auch für unsere Abfindungsbrenner zu bekommen.
Gez. Gerald Erdrich, Geschäftsführer.“
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.