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Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner: Klarstellung zum § 106

Angesichts der Verunsicherung in der Praxis hinsichtlich der Umsetzung des §106 Branntweinmonopolgesetz (Präzisierung der Mindestpreisvorschrift; siehe dazu auch KB 7/09) hat der Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner e.V. der Redaktion am 15. Juli 2009 Folgendes mitgeteilt:
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„Die durch den Bundestag beschlossene Klarstellung zum §106 des Branntweinmonopolgesetzes wird nicht zum 17.07.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wie es teilweise behauptet wurde, sondern erst in der 30. Kalenderwoche. Es bleibt aber dabei, dass es sich um keine gänzliche Änderung des §106 handelt und vor allen Dingen nicht um ein Einkaufsverbot für Produkte aus Abfindungsbrennereien, die einer vorherigen Reinigung unterliegen. Nach wie vor können vor dem Ankauf von Alkohol aus Abfindungsbrennereien Reinigungsgebühren angesetzt werden. Es ist also nicht richtig, dass dies nicht mehr möglich sein soll. Aufgrund der Klarstellung im Gesetz werden aber wohl die Ankaufspraxis und die praktische Handhabung modifiziert werden müssen. Der Bundesverband beteiligt sich aktiv an der Umsetzung der Klarstellung, um schnellst möglich Rechtssicherheit sowohl für die Aufkäufer als auch für unsere Abfindungsbrenner zu bekommen. Gez. Gerald Erdrich, Geschäftsführer.“
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