Mindestgrößen und Abfindungbrennrechte: Ministerin Ilse Aigner interveniert
Seit 2008 gab es Unruhe
bei den Klein- und Obstbrennereien
im Freistaat
Bayern, weil das für Südostbayern
zuständige Hauptzollamt
Landshut Übertragungen
von Abfindungsbrennkontingenten
nur noch
auf landwirtschaftliche Betriebe,
die eine Mindestgröße
von 8ha aufweisen,
genehmigte.
- Veröffentlicht am
Zuvor betrug
die Mindestgröße 1,5ha.
Diese Anhebung der Mindestgröße
ging auf eine Entscheidung
der örtlich zuständigen
landwirtschaftlichen
Alterskassen zurück.
Die Problematik bestand
darin, dass die Hauptzollämter
nach den Dienstvorschriften
des Bundesministeriums
der Finanzen (BMF)
gehalten waren, die nach
den von den landwirtschaftlichen
Alterskassen festgesetzten
Mindestgrößen für
landwirtschaftliche Betriebe
analog für die Übertragung
von Abfindungsbrennkontingenten
anzuwenden. Die
Anhebung der Mindestgröße
durch die Alterskassen erfolgte
ausschließlich nach
alterskassenrechtlichen Kriterien
und damit ohne Absprache
mit bzw. ohne Einwirkungsmöglichkeiten
der
Bundesfinanzverwaltung.
Bundeslandwirtschaftsministerin
Ilse Aigner, die vom
Südostbayerischen Obstund
Kleinbrennerverband in
dieser Angelegenheit angeschrieben
worden war,
wandte sich daraufhin an
ihren hierfür zuständigen
Kollegen Bundesfinanzminister
Peer Steinbrück und
bat ihn, für die künftige
Übertragung von 300-Liter-
Abfindungsbrennkontingenten
auf landwirtschaftliche
Betriebe eine vom landwirtschaftlichen
Alterskassenrecht
unabhängige rein monopolrechtliche
Mindest-
größe z.B. von 1,5ha oder
alternative Kriterien (z.B.
Mindestanzahl von Obstbäumen)
festzulegen.
Das BMF hat nun die
Dienstvorschriften für die
Übertragung von 300-Liter-
Abfindungsbrennereien auf
landwirtschaftliche Betriebe
in Abstimmung mit dem
Bundesverband Deutscher
Klein- und Obstbrenner e.V.
geändert: Für die Übertragung
von 300-Liter-Abfindungsbrennkontingenten
werden weiterhin die Mindestgrößen
der landwirtschaftlichen
Alterskassen angewandt,
die bis zum 31. Dezember
2007 gegolten haben,
d.h. es bleibt alles beim
Alten.
Werner Albrecht, BMELV
Werner Albrecht, BMELV
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