Keine Verlängerung ohne Ausstiegsszenarium: Zur Zukunft des Branntweinmonopols
Anläßlich der Wiederinbetriebnahme
der Forschungs-
und Lehrbrennerei
der Universität Hohenheim
am 12.11.2009 (ausführlicher
Bericht in KB 1/2010)
nahm der baden-württembergische
Landwirtschaftsminister
Peter Hauk vor
zahlreichen Gästen aus Verwaltung,
Wirtschaft, Berufsstand
und Wissenschaft
auch zur Zukunft des Deutschen
Branntweinmonopols
Stellung.
- Veröffentlicht am
Das Brennereiwesen in
Baden-Württemberg sei ein
Stück Kulturgeschichte, die
über Jahrhunderte gewachsen
ist. Streuobstwiesen wiederum
prägen weite Teile
der Landschaft und zählen
zu den wertvollsten Landschaftselementen;
eine Vielzahl
von seltenen Tieren
und Pflanzen findet dort
einen Lebensraum. Streuobstwiesen
tragen auch dazu
bei, schützenswerte alte
Obstsorten zu erhalten.
Schon sehr früh hätten sich
daher vor allem in Baden-
Württemberg die Obstbrennereien
etabliert. Hauk:
„Deshalb ist es nicht anmaßend
zu behaupten, dass
die Brennerei das Landschaftsbild
mit seinen typischen
Streuobstwiesen über
Jahrhunderte mitgeprägt
hat.“ Und auch heute noch
leisten die Obstbrennereien
einen wichtigen Beitrag zum
Erhalt unserer Kulturlandschaft,
in dem sie als ein
wichtiges Standbein mit zur
Einkommenssicherung der
Obstbauern beitragen.
Verlängerung des Monopols bis 2017?
Das Branntweinmonopol sei vorerst bis zum 31.12.2010 gesichert. Jetzt müsse alles dafür getan werden, dass die Anliegen der deutschen Klein- und Obstbrenner auch nach 2010 Berücksichtigung finden, so der Minister. Denn eines sei sicher: Ohne das Branntweinmonopol bestehen keine wirtschaftlich angemessenen Erzeugungsbedingungen für die traditionelle deutsche landwirtschaftliche Agraralkoholerzeugung. „Wir sprechen uns deshalb ganz klar für eine Verlängerung des Branntweinmonopols um weitere sieben Jahre bis Ende 2017 aus!“ Die EU-Kommission sei jedoch nur dann bereit, in ihren Bericht zum deutschen Branntweinmonopol einen Verlängerungs-Vorschlag aufzunehmen, wenn von der Bundesregierung ein eindeutiges Ausstiegsszenarium für den Zeitraum bis 2017 vorgelegt wird, das die endgültige Abschaffung des Branntweinmonopols zum 31.12.2017 beinhaltet. Hauk: „Wenn es wirklich zu einer endgültigen Abschaffung des Branntweinmonopols 2017 kommen sollte – und danach sieht es derzeit aus – wird das Land zusammen mit den Brennereiverbänden selbstverständlich Konzepte entwickeln, die den weiteren Fortbestand unserer zahlreichen Klein- und Obstbrenner sicherstellen!“ Der Anteil der von den Klein- und Obstbrennereien selbst vermarkteten Destillate sei in den letzten Jahren gegenüber dem an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abgelieferten Alkohol bereits von 20% auf 30% gewachsen. Dieser Trend müsse weiter unterstützt werden, denn der Spirituosenmarkt als Absatzweg muss und wird künftig an Bedeutung weiter zunehmen.
Red.
Verlängerung des Monopols bis 2017?
Das Branntweinmonopol sei vorerst bis zum 31.12.2010 gesichert. Jetzt müsse alles dafür getan werden, dass die Anliegen der deutschen Klein- und Obstbrenner auch nach 2010 Berücksichtigung finden, so der Minister. Denn eines sei sicher: Ohne das Branntweinmonopol bestehen keine wirtschaftlich angemessenen Erzeugungsbedingungen für die traditionelle deutsche landwirtschaftliche Agraralkoholerzeugung. „Wir sprechen uns deshalb ganz klar für eine Verlängerung des Branntweinmonopols um weitere sieben Jahre bis Ende 2017 aus!“ Die EU-Kommission sei jedoch nur dann bereit, in ihren Bericht zum deutschen Branntweinmonopol einen Verlängerungs-Vorschlag aufzunehmen, wenn von der Bundesregierung ein eindeutiges Ausstiegsszenarium für den Zeitraum bis 2017 vorgelegt wird, das die endgültige Abschaffung des Branntweinmonopols zum 31.12.2017 beinhaltet. Hauk: „Wenn es wirklich zu einer endgültigen Abschaffung des Branntweinmonopols 2017 kommen sollte – und danach sieht es derzeit aus – wird das Land zusammen mit den Brennereiverbänden selbstverständlich Konzepte entwickeln, die den weiteren Fortbestand unserer zahlreichen Klein- und Obstbrenner sicherstellen!“ Der Anteil der von den Klein- und Obstbrennereien selbst vermarkteten Destillate sei in den letzten Jahren gegenüber dem an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abgelieferten Alkohol bereits von 20% auf 30% gewachsen. Dieser Trend müsse weiter unterstützt werden, denn der Spirituosenmarkt als Absatzweg muss und wird künftig an Bedeutung weiter zunehmen.
Red.
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