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Keine Verlängerung ohne Ausstiegsszenarium: Zur Zukunft des Branntweinmonopols

Anläßlich der Wiederinbetriebnahme der Forschungs- und Lehrbrennerei der Universität Hohenheim am 12.11.2009 (ausführlicher Bericht in KB 1/2010) nahm der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk vor zahlreichen Gästen aus Verwaltung, Wirtschaft, Berufsstand und Wissenschaft auch zur Zukunft des Deutschen Branntweinmonopols Stellung.
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Das Brennereiwesen in Baden-Württemberg sei ein Stück Kulturgeschichte, die über Jahrhunderte gewachsen ist. Streuobstwiesen wiederum prägen weite Teile der Landschaft und zählen zu den wertvollsten Landschaftselementen; eine Vielzahl von seltenen Tieren und Pflanzen findet dort einen Lebensraum. Streuobstwiesen tragen auch dazu bei, schützenswerte alte Obstsorten zu erhalten. Schon sehr früh hätten sich daher vor allem in Baden- Württemberg die Obstbrennereien etabliert. Hauk: „Deshalb ist es nicht anmaßend zu behaupten, dass die Brennerei das Landschaftsbild mit seinen typischen Streuobstwiesen über Jahrhunderte mitgeprägt hat.“ Und auch heute noch leisten die Obstbrennereien einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft, in dem sie als ein wichtiges Standbein mit zur Einkommenssicherung der Obstbauern beitragen.

Verlängerung des Monopols bis 2017?
Das Branntweinmonopol sei vorerst bis zum 31.12.2010 gesichert. Jetzt müsse alles dafür getan werden, dass die Anliegen der deutschen Klein- und Obstbrenner auch nach 2010 Berücksichtigung finden, so der Minister. Denn eines sei sicher: Ohne das Branntweinmonopol bestehen keine wirtschaftlich angemessenen Erzeugungsbedingungen für die traditionelle deutsche landwirtschaftliche Agraralkoholerzeugung. „Wir sprechen uns deshalb ganz klar für eine Verlängerung des Branntweinmonopols um weitere sieben Jahre bis Ende 2017 aus!“ Die EU-Kommission sei jedoch nur dann bereit, in ihren Bericht zum deutschen Branntweinmonopol einen Verlängerungs-Vorschlag aufzunehmen, wenn von der Bundesregierung ein eindeutiges Ausstiegsszenarium für den Zeitraum bis 2017 vorgelegt wird, das die endgültige Abschaffung des Branntweinmonopols zum 31.12.2017 beinhaltet. Hauk: „Wenn es wirklich zu einer endgültigen Abschaffung des Branntweinmonopols 2017 kommen sollte – und danach sieht es derzeit aus – wird das Land zusammen mit den Brennereiverbänden selbstverständlich Konzepte entwickeln, die den weiteren Fortbestand unserer zahlreichen Klein- und Obstbrenner sicherstellen!“ Der Anteil der von den Klein- und Obstbrennereien selbst vermarkteten Destillate sei in den letzten Jahren gegenüber dem an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abgelieferten Alkohol bereits von 20% auf 30% gewachsen. Dieser Trend müsse weiter unterstützt werden, denn der Spirituosenmarkt als Absatzweg muss und wird künftig an Bedeutung weiter zunehmen.
Red.
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