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Verlängerung des Branntweinmonopols: Appell an EU-Kommissar Ciolos

Im Zuge der aktuellen Diskussion um das Ende des Branntweinmonopols zum 31.Dezember2010 bzw. dessen Verlängerung bis 2017 setzt sich auch Europaabgeordnete Christa Klaß für die Klein- und Obstbrenner ein.
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Europaabgeordnete Christa
Klaß mit dem neuen EUKommissar
Dacian Ciolos.
Europaabgeordnete Christa Klaß mit dem neuen EUKommissar Dacian Ciolos.
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Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Verbandes Rheinischer und Saarländischer Klein- und Obstbrenner Anfang des Jahres in Trier (siehe S.16) hatte sie bereits signalisiert, die Europäische Kommission scheine bereit zu sein, den Kleinund Obstbrennern letztmalig eine weitere siebenjährige Übergangsfrist bis zum Ende des Betriebsjahres 2016/17 einzuräumen. Vor diesem Hintergrund und der existenziell überaus wichtigen Problematik für die Betroffenen hat Christa Klaß im Vorfeld eines kürzlich stattgefundenen Treffens der christdemokratischen Arbeitsgruppe mit Kommissar Dacian Ciolos ihrem Anliegen an ihn in einem persönlichen Anschreiben nachdrücklich Ausdruck verliehen. Darin machte sie noch einmal deutlich, dass die Zeit dränge für ein deutliches politisches Signal aus Brüssel, damit die Betriebe die notwendigen betrieblichen Entscheidungen treffen können. So heißt es: „Soweit mir bekannt ist, hat sich die Bundesregierung mit Ihren Dienststellen über ein konkretes Ausstiegsszenario für das Branntweinmonopol bis Ende 2017 geeinigt. Dabei wurden u.a. die letztmaligen Übergangszeiten (für landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreidebrennereien bis 2013; für Kleinund Obstbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien bis 2017), die jährlich maximal zulässigen Alkoholmengen (540 000hl für Alkohol aus landwirtschaftlichen Kartoffel- und Getreidebrennereien; 60000hl für Alkohol aus Klein- und Obstbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien) und die Höhe der Ausgleichsbeträge für landw. Kartoffel- und Getreidebrennereien (257,50Euro je hl regelmäßigem Brennrecht, ausgezahlt in 5 Jahresraten à 51,50Euro je hl regelmäßigem Brennrecht) vereinbart. Angesichts der zunehmenden Beunruhigung und Verunsicherung der Brennereien würde ich es sehr begrüßen, wenn Sie mir als erstes politisches Signal mitteilen könnten, dass Sie dem ausgehandelten Ausstiegsplan zustimmen. Zugleich möchte ich Sie herzlich bitten, alles zu tun, damit die Kommission möglichst zügig den Bericht über das Branntweinmonopol zusammen mit dem Legislativvorschlag zur Verlängerung der beihilferechtlichen Ausnahmeregelung für das Branntweinmonopol bis 2017 vorlegt.“ In der Sitzung des Agrararbeitskreises der EVP-Fraktion am 10.März 2010 erklärte Kommissar Ciolos auf die Nachfrage von Christa Klaß, dass er nach einer Kompromisslösung mit einer Übergangsphase suchen wolle. PR.KL
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