Verlängerung des Branntweinmonopols: Appell an EU-Kommissar Ciolos
Im Zuge der aktuellen Diskussion
um das Ende des
Branntweinmonopols zum
31.Dezember2010 bzw. dessen
Verlängerung bis 2017
setzt sich auch Europaabgeordnete
Christa Klaß für die
Klein- und Obstbrenner ein.
- Veröffentlicht am
Anlässlich der Jahreshauptversammlung
des Verbandes
Rheinischer und Saarländischer
Klein- und Obstbrenner
Anfang des Jahres in
Trier (siehe S.16) hatte sie
bereits signalisiert, die Europäische
Kommission scheine
bereit zu sein, den Kleinund
Obstbrennern letztmalig
eine weitere siebenjährige
Übergangsfrist bis
zum Ende des Betriebsjahres
2016/17 einzuräumen.
Vor diesem Hintergrund
und der existenziell überaus
wichtigen Problematik für
die Betroffenen hat Christa
Klaß im Vorfeld eines kürzlich
stattgefundenen Treffens
der christdemokratischen Arbeitsgruppe
mit Kommissar
Dacian Ciolos ihrem Anliegen
an ihn in einem persönlichen
Anschreiben nachdrücklich
Ausdruck verliehen.
Darin machte sie noch
einmal deutlich, dass die
Zeit dränge für ein deutliches
politisches Signal aus
Brüssel, damit die Betriebe
die notwendigen betrieblichen
Entscheidungen treffen
können. So heißt es:
„Soweit mir bekannt ist, hat
sich die Bundesregierung
mit Ihren Dienststellen über
ein konkretes Ausstiegsszenario
für das Branntweinmonopol
bis Ende 2017 geeinigt.
Dabei wurden u.a. die
letztmaligen Übergangszeiten
(für landwirtschaftliche
Kartoffel- und Getreidebrennereien
bis 2013; für Kleinund
Obstbrennereien sowie
Obstgemeinschaftsbrennereien
bis 2017), die jährlich
maximal zulässigen Alkoholmengen
(540 000hl für Alkohol
aus landwirtschaftlichen
Kartoffel- und Getreidebrennereien;
60000hl für
Alkohol aus Klein- und Obstbrennereien
sowie Obstgemeinschaftsbrennereien)
und die Höhe der Ausgleichsbeträge
für landw.
Kartoffel- und Getreidebrennereien
(257,50Euro je hl
regelmäßigem Brennrecht,
ausgezahlt in 5 Jahresraten
à 51,50Euro je hl regelmäßigem
Brennrecht) vereinbart.
Angesichts der zunehmenden
Beunruhigung und Verunsicherung
der Brennereien
würde ich es sehr begrüßen,
wenn Sie mir als
erstes politisches Signal mitteilen
könnten, dass Sie dem
ausgehandelten Ausstiegsplan
zustimmen. Zugleich
möchte ich Sie herzlich bitten,
alles zu tun, damit die
Kommission möglichst zügig
den Bericht über das
Branntweinmonopol zusammen
mit dem Legislativvorschlag
zur Verlängerung der
beihilferechtlichen Ausnahmeregelung
für das Branntweinmonopol
bis 2017 vorlegt.“
In der Sitzung des Agrararbeitskreises
der EVP-Fraktion
am 10.März 2010 erklärte
Kommissar Ciolos auf
die Nachfrage von Christa
Klaß, dass er nach einer
Kompromisslösung mit einer
Übergangsphase suchen
wolle. PR.KL
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.