Baden-Württemberg: Nächtliches Verkaufsverbot
Aufgrund einer Änderung des Ladenöffnungsgesetzes
gibt es seit 1.März 2010 an Tankstellen, Kiosken und
Supermärkten im Südwesten Deutschlands von 22 Uhr
abends bis 5 Uhr am Morgen keinen Alkohol mehr zu
kaufen. Als bundesweit erstes Land führte Baden-Württemberg
ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol ein.
- Veröffentlicht am
Es soll den Alkoholmissbrauch sowie Gewalt und Aggression
eindämmen und die Sicherheit der Bevölkerung
erhöhen.
Innenminister Heribert Rech (CDU) begründet diese
Gesetzesänderung damit, dass nächtliche Alkoholgelage
und der dadurch verursachten Aggression und Gewalt
ein Ende gesetzt werden soll. Nächtliche Alkoholgelage
in der Öffentlichkeit seien sehr häufig der Grund für
Schlägereien und andere gewalttätige Straftaten.
Ausgenommen von dem Verbot sind Hofläden, Verkaufsstellen
von landwirtschaftlichen Betrieben und Genossenschaften
sowie die Terminals von Verkehrsflughäfen.
Außerdem können die Regierungspräsidien weitere
Ausnahmen, etwa zum Beispiel bei Festen und Märkten
zulassen.
Der Verkauf alkoholischer Getränke in Restaurants und
Gaststätten wird durch das Verkaufsverbot dagegen nicht
berührt. BOV
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