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Baden-Württemberg: Nächtliches Verkaufsverbot

Aufgrund einer Änderung des Ladenöffnungsgesetzes gibt es seit 1.März 2010 an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten im Südwesten Deutschlands von 22 Uhr abends bis 5 Uhr am Morgen keinen Alkohol mehr zu kaufen. Als bundesweit erstes Land führte Baden-Württemberg ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol ein.
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Es soll den Alkoholmissbrauch sowie Gewalt und Aggression eindämmen und die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen. Innenminister Heribert Rech (CDU) begründet diese Gesetzesänderung damit, dass nächtliche Alkoholgelage und der dadurch verursachten Aggression und Gewalt ein Ende gesetzt werden soll. Nächtliche Alkoholgelage in der Öffentlichkeit seien sehr häufig der Grund für Schlägereien und andere gewalttätige Straftaten. Ausgenommen von dem Verbot sind Hofläden, Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Betrieben und Genossenschaften sowie die Terminals von Verkehrsflughäfen. Außerdem können die Regierungspräsidien weitere Ausnahmen, etwa zum Beispiel bei Festen und Märkten zulassen. Der Verkauf alkoholischer Getränke in Restaurants und Gaststätten wird durch das Verkaufsverbot dagegen nicht berührt. BOV
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