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Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner: Verständigung mit Kommissar Ciolos

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hält eine Verlängerung des Branntweinmonopols über das Jahr 2010 hinaus für möglich.
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Anlässlich einer Rede auf der diesjährigen Generalversammlung des Verbandes Bayerischer Landwirtschaftlicher Brennereien im oberbayerischen Pliening am 12. April sagte die Bundesministerin, dass sie sich inzwischen mit EU-Agrarkommissar Ciolos auf einen Kompromissvorschlag zur letztmaligen Verlängerung des Branntweinmonopols in Deutschland verständigt habe. Die Einigung sieht vor, dass hiesige Klein- und Obstbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien im Rahmen des Branntweinmonopols noch bis zum Jahr 2017 Alkohol in einer jährlichen Höchstmenge von 60 000 hl erzeugen dürfen. Nach dem sog. „Drittel-Modell“ sollen landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide- Verschlussbrennereien im Jahr 2011 bundesweit noch 540 000 hl, in 2012 noch 360 000 hl und in 2013 noch 180 000 hl Alkohol erzeugen. Das heisst, die für 2011 zulässige Menge, die in etwa der im laufenden Betriebsjahr 2009/10 von Kartoffel- und Getreidebrennereien erzeugten Alkoholmenge entspricht, wird in den Jahren 2012 und 2013 um jeweils ein Drittel reduziert. Nach der Rückgabe der landwirtschaftlichen Brennrechte erhalten Verschlussbrennereien Ausgleichsbeträge in fünf Jahresraten, die sie für eine Restrukturierung der angeschlossenen landwirtschaftlichen Betriebe nutzen können. Ohne die Vereinbarung eines konkreten Ausstiegsszenarios besteht von Seiten der EU-Kommission keine Bereitschaft, das Monopol über 2010 hinaus zu verlängern. Aigner sprach von einem tragfähigen Kompromiss, verwies aber darauf, dass die EU-Kommission als Kollegium das Ausstiegsszenario noch nicht gebilligt habe und letztlich das Europäische Parlament und der EUAgrarministerrat auf der Basis eines entsprechenden Legislativvorschlags der EUKommission die Verlängerung des Branntweinmonopols mit Mehrheit beschließen müssten.

Rechtssicherheit muss gewährleistet sein
Da jedoch derzeit auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine endgültige Entscheidung nicht mehr in diesem Betriebsjahr ergeht, wird derzeit von den beteiligten Ministerien ein Plan erarbeitet, wie trotzdem im ersten Quartal (Oktober bis Dezember 2010) des nächsten Betriebsjahres gewährleistet werden kann, dass sowohl die Produktion von Alkohol als auch die Zahlung von Ausgleichsbeträgen rechtssicher ermöglicht werden können. So sei die Anwendung des sog. „Billigkeitsparagrafen“ im BranntwMonG eine Möglichkeit, auf die der Bundesfinanzminister zurückgreifen kann. Ein vorzeitiger Ausstieg sei ein falsches Signal an Brüssel. Die Ministerin berichtete auch über die bereits erfolgte Einsetzung einer Arbeitsgruppe in ihrem Haus. Hier soll abgeklärt werden, wie langfristig mit EU- und WTOkonformen Förderinstrumenten die traditionelle Alkoholerzeugung in Deutschland weiter aufrecht erhalten werden kann. Red.
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