Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner: Verständigung mit Kommissar Ciolos
Bundeslandwirtschaftsministerin
Ilse Aigner hält
eine Verlängerung des Branntweinmonopols
über das Jahr
2010 hinaus für möglich.
- Veröffentlicht am
Anlässlich
einer Rede auf der
diesjährigen Generalversammlung
des Verbandes Bayerischer
Landwirtschaftlicher
Brennereien im oberbayerischen
Pliening am 12. April
sagte die Bundesministerin,
dass sie sich inzwischen mit
EU-Agrarkommissar Ciolos
auf einen Kompromissvorschlag
zur letztmaligen Verlängerung
des Branntweinmonopols
in Deutschland
verständigt habe.
Die Einigung sieht vor,
dass hiesige Klein- und Obstbrennereien
sowie Obstgemeinschaftsbrennereien
im
Rahmen des Branntweinmonopols
noch bis zum Jahr
2017 Alkohol in einer jährlichen
Höchstmenge von
60 000 hl erzeugen dürfen.
Nach dem sog. „Drittel-Modell“
sollen landwirtschaftliche
Kartoffel- und Getreide-
Verschlussbrennereien im
Jahr 2011 bundesweit noch
540 000 hl, in 2012 noch
360 000 hl und in 2013
noch 180 000 hl Alkohol erzeugen.
Das heisst, die für
2011 zulässige Menge, die in
etwa der im laufenden Betriebsjahr
2009/10 von Kartoffel-
und Getreidebrennereien
erzeugten Alkoholmenge
entspricht, wird in
den Jahren 2012 und 2013
um jeweils ein Drittel reduziert.
Nach der Rückgabe der
landwirtschaftlichen Brennrechte
erhalten Verschlussbrennereien
Ausgleichsbeträge
in fünf Jahresraten,
die sie für eine Restrukturierung
der angeschlossenen
landwirtschaftlichen Betriebe
nutzen können.
Ohne die Vereinbarung eines
konkreten Ausstiegsszenarios
besteht von Seiten der
EU-Kommission keine Bereitschaft,
das Monopol über
2010 hinaus zu verlängern.
Aigner sprach von einem
tragfähigen Kompromiss, verwies
aber darauf, dass die
EU-Kommission als Kollegium
das Ausstiegsszenario
noch nicht gebilligt habe und
letztlich das Europäische
Parlament und der EUAgrarministerrat
auf der Basis
eines entsprechenden Legislativvorschlags
der EUKommission
die Verlängerung
des Branntweinmonopols
mit Mehrheit beschließen
müssten.
Rechtssicherheit muss gewährleistet sein
Da jedoch derzeit auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine endgültige Entscheidung nicht mehr in diesem Betriebsjahr ergeht, wird derzeit von den beteiligten Ministerien ein Plan erarbeitet, wie trotzdem im ersten Quartal (Oktober bis Dezember 2010) des nächsten Betriebsjahres gewährleistet werden kann, dass sowohl die Produktion von Alkohol als auch die Zahlung von Ausgleichsbeträgen rechtssicher ermöglicht werden können. So sei die Anwendung des sog. „Billigkeitsparagrafen“ im BranntwMonG eine Möglichkeit, auf die der Bundesfinanzminister zurückgreifen kann. Ein vorzeitiger Ausstieg sei ein falsches Signal an Brüssel. Die Ministerin berichtete auch über die bereits erfolgte Einsetzung einer Arbeitsgruppe in ihrem Haus. Hier soll abgeklärt werden, wie langfristig mit EU- und WTOkonformen Förderinstrumenten die traditionelle Alkoholerzeugung in Deutschland weiter aufrecht erhalten werden kann. Red.
Rechtssicherheit muss gewährleistet sein
Da jedoch derzeit auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine endgültige Entscheidung nicht mehr in diesem Betriebsjahr ergeht, wird derzeit von den beteiligten Ministerien ein Plan erarbeitet, wie trotzdem im ersten Quartal (Oktober bis Dezember 2010) des nächsten Betriebsjahres gewährleistet werden kann, dass sowohl die Produktion von Alkohol als auch die Zahlung von Ausgleichsbeträgen rechtssicher ermöglicht werden können. So sei die Anwendung des sog. „Billigkeitsparagrafen“ im BranntwMonG eine Möglichkeit, auf die der Bundesfinanzminister zurückgreifen kann. Ein vorzeitiger Ausstieg sei ein falsches Signal an Brüssel. Die Ministerin berichtete auch über die bereits erfolgte Einsetzung einer Arbeitsgruppe in ihrem Haus. Hier soll abgeklärt werden, wie langfristig mit EU- und WTOkonformen Förderinstrumenten die traditionelle Alkoholerzeugung in Deutschland weiter aufrecht erhalten werden kann. Red.
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