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Empfehlungen aus Brüssel: Reduzierung von Ethylcarbamat

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der EU, L 52 vom 3. März 2010, S. 53 f ihre Empfehlung zur Prävention und Reduzierung von Ethylcarbamat (EC) in Steinobstbränden und Bränden aus Steinobsttrestern und zur Überwachung des Ethylcarbamatgehalts in diesen Getränken veröffentlicht.
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Das Ziel eines Ethylcarbamatgehalts von 1 mg/l in trinkfertigen Spirituosen sei realistisch und könne bei der Anwendung bewährter Verfahren erreicht werden, heißt es in der Veröffentlichung. Diese Empfehlung geht auf die Protokollerklärung der EU-Kommission bei der Verabschiedung der novellierten EU-Spirituosenverordnung Nr. 110/2008 zurück. Deutschland hatte bei den Beratungen die Herabsetzung des Blausäuregehaltes auf 1 g/hl r. A. sowie die Einführung eines Grenzwertes (Höchstgehaltes) für Ethylcarbamat gefordert. Der von der EU-Kommission genannte Zielwert von 1 mg/l Fertigware entspricht dem gesetzlichen Höchstgehalt für Brände in der Schweiz. Die Empfehlungen der EU-Kommission stimmen zu einem großen Teil mit den Empfehlungen im Merkblatt des Bundesinstituts für Risikobewertung überein (Veröffentlichung im Internet unter http://www.bfr.bund.de/cm/234/massnahmen_zur_reduzierung_von_ethylcarbamat_in_steinobstbraenden.pdf).
Red.
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