Empfehlungen aus Brüssel: Reduzierung von Ethylcarbamat
Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der EU,
L 52 vom 3. März 2010, S. 53 f ihre Empfehlung zur
Prävention und Reduzierung von Ethylcarbamat (EC) in
Steinobstbränden und Bränden aus Steinobsttrestern und
zur Überwachung des Ethylcarbamatgehalts in diesen Getränken
veröffentlicht.
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Das Ziel eines Ethylcarbamatgehalts
von 1 mg/l in trinkfertigen Spirituosen sei realistisch und
könne bei der Anwendung bewährter Verfahren erreicht
werden, heißt es in der Veröffentlichung.
Diese Empfehlung geht auf die Protokollerklärung der
EU-Kommission bei der Verabschiedung der novellierten
EU-Spirituosenverordnung Nr. 110/2008 zurück. Deutschland
hatte bei den Beratungen die Herabsetzung des Blausäuregehaltes
auf 1 g/hl r. A. sowie die Einführung eines
Grenzwertes (Höchstgehaltes) für Ethylcarbamat gefordert.
Der von der EU-Kommission genannte Zielwert von
1 mg/l Fertigware entspricht dem gesetzlichen Höchstgehalt
für Brände in der Schweiz.
Die Empfehlungen der EU-Kommission stimmen zu einem
großen Teil mit den Empfehlungen im Merkblatt des
Bundesinstituts für Risikobewertung überein (Veröffentlichung
im Internet unter http://www.bfr.bund.de/cm/234/massnahmen_zur_reduzierung_von_ethylcarbamat_in_steinobstbraenden.pdf).
Red.
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