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Gnadenfrist bis 2013 für deutsches Branntweinmonopol

Das Branntweinmonopol in Deutschland soll letztmalig verlängert werden. Einen entsprechenden Vorschlag hat die EU-Kommission präsentiert.
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Danach dürfen landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien noch bis 2013 staatliche Subventionen beziehen, müssen ihre Produktionsvolumen aber sukzessive senken.

Das sogenannte Branntweinmonopol in Deutschland soll damit ein letztes Mal verlängert werden. Das deutsche Branntweinmonopol ist einmalig in der EU und sollte zum Jahresende auslaufen.

Vor allem die nicht geförderten Großbrennereien bekämpfen das Privileg seit Jahren. Dem Vorschlag müssen die 27 EU-Mitgliedsstaaten und das Europaparlament noch zustimmen.

Die Verlängerung auf einen Blick:
- Landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Brennereien sollen noch bis 2013 staatliche Subventionen beziehen, allerdings müssen sie ihre Produktionsvolumina nach und nach senken.
- Für Klein- und Obstbrennereien sowie lokale Obstgemeinschaftsbrennereien mit bis zu 300 Litern pro Jahr gilt eine verlängerte Frist bis Ende 2017.

Bundesweit 22.000 Klein- und Obstbrennereien
Nach Angaben der EU-Kommission gibt es bundesweit rund 22.000 Klein- und Obstbrennereien sowie 674 landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien. Der traditionelle Verbreitungsschwerpunkt der Kleinbrennerei ist der deutsche Südwesten.

Wegen der vergleichsweise hohen Herstellungskosten werden die kleinen Brennereien mit Zuschüssen vor der billigeren Importkonkurrenz geschützt.

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