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Zukunft des Branntweinmonopols: Kommission legt ihren Vorschlag vor

Die EU-Kommission hat den von den deutschen Brennern mit Spannung erwarteten Vorschlag für eine Verlängerung des Branntweinmonopols über den 31. Dez. 2010 hinaus vorgelegt.
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Danach dürfen landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreideverschlussbrennereien noch bis 2013 staatliche Subventionen beziehen, müssen ihre Produktionsvolumen aber sukzessive senken. Im einzelnen sieht der Vorschlag folgende Höchstmengen vor:
- 2011: 540 000 hl A
- 2012: 360 000 hl A
- 2013: 180 000 hl A
Beim Ausscheiden aus dem Monopol können die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien eine Ausgleichsbeihilfe in Höhe von 257,50 Euro je hl regelmäßiges Brennrecht erhalten.
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