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Totalrevision des Alkoholgesetzes in der Schweiz: Vernehmlassung eröffnet

Der Schweizer Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes eröffnet (Fristende: 31. Oktober 2010). Er legte kürzlich Entwürfe für ein Spirituosensteuergesetz und ein Alkoholgesetz vor.
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Eine Totalrevision des Alkoholgesetzes ermöglicht einen Paradigmenwechsel in der Alkoholpolitik des Bundes. Durch die Schaffung zweier neuer Gesetze lassen sich zudem steuerliche und gesundheitspolitische Interessen des Bundes trennen. Mit einem Spirituosensteuergesetz und dem Verzicht auf drei Bundesmonopole sollen der Ethanolmarkt liberalisiert und das Steuer- und das Kontrollsystem vereinfacht werden. Der Entwurf für ein Alkoholgesetz unterstellt den Handel für alle alkoholischen Getränke weitgehend einheitlichen Bestimmungen, welche den Jugendschutz verfolgen. Mit einer Rechtsgrundlage für Testkäufe kommt der Bundesrat einem Bedürfnis von Kantonen und Städten nach. Die Totalrevision des Alkoholgesetzes führt zu einer Aufgabenreduktion, was sich auf die Organisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) auswirkt. Diese ist derzeit als selbständige Anstalt mit dem Vollzug der Alkoholgesetzgebung betraut. Alcosuisse, das für die Einfuhr von Ethanol zuständige Profitcenter der EAV, soll privatisiert und der verbleibende Teil der EAV in die zentrale Bundesverwaltung überführt werden.
EAV
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