Totalrevision des Alkoholgesetzes in der Schweiz: Vernehmlassung eröffnet
Der Schweizer Bundesrat hat die Vernehmlassung zur
Totalrevision des Alkoholgesetzes eröffnet (Fristende:
31. Oktober 2010). Er legte kürzlich Entwürfe für ein Spirituosensteuergesetz
und ein Alkoholgesetz vor.
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Eine Totalrevision des Alkoholgesetzes ermöglicht einen
Paradigmenwechsel in der Alkoholpolitik des Bundes.
Durch die Schaffung zweier neuer Gesetze lassen sich zudem
steuerliche und gesundheitspolitische Interessen des
Bundes trennen. Mit einem Spirituosensteuergesetz und
dem Verzicht auf drei Bundesmonopole sollen der Ethanolmarkt
liberalisiert und das Steuer- und das Kontrollsystem
vereinfacht werden. Der Entwurf für ein Alkoholgesetz unterstellt
den Handel für alle alkoholischen Getränke weitgehend
einheitlichen Bestimmungen, welche den Jugendschutz
verfolgen. Mit einer Rechtsgrundlage für Testkäufe
kommt der Bundesrat einem Bedürfnis von Kantonen und
Städten nach. Die Totalrevision des Alkoholgesetzes führt
zu einer Aufgabenreduktion, was sich auf die Organisation
der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) auswirkt.
Diese ist derzeit als selbständige Anstalt mit dem Vollzug
der Alkoholgesetzgebung betraut. Alcosuisse, das für die
Einfuhr von Ethanol zuständige Profitcenter der EAV, soll
privatisiert und der verbleibende Teil der EAV in die zentrale
Bundesverwaltung überführt werden.
EAV
EAV
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