Verbraucherinformations-Verordnung: Stellungnahme des EU-Parlamentes
Am 16. Juni 2010 hat das
Europäische Parlament
über den Entwurf für eine
„Verordnung betreffend die
Information des Verbrauchers
über Lebensmittel“ (Verbraucherinformations-
VO) abgestimmt.
- Veröffentlicht am
Bei dieser VO handelt es
sich um ein Regelungsvorhaben
der EU, das seit langem
äußerst umstritten ist und
bei dem z.T. völlig konträre
Forderungen der Verbraucherschützer
und der Hersteller
von Lebensmitteln
aufeinander prallen.
Besonders in der Öffentlichkeit
diskutiert wurde die
sog. „Lebensmittelampel“, bei
der die Verbraucher durch
grüne, gelbe und rote Punkte
vor guten, weniger guten
und schlechten Lebensmitteln
gewarnt werden sollten.
Das EU-Parlament hat sich
mehrheitlich gegen die Ampel
ausgesprochen.
Die Spirituosenindustrie
ist von der Entscheidung des
EU-Parlaments in mehrfacher
Hinsicht betroffen:
Zutatenverzeichnis
Das Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass Wein, Bier und Spirituosen weiterhin von der Zutatenkennzeichnung ausgenommen werden. Nach Inkrafttreten der VO soll in einer Übergangsfrist von fünf Jahren geprüft werden, welche besonderen Regelungen für diese Erzeugnisse hinsichtlich des Zutatenverzeichnisses gelten sollen. Das Parlament geht sogar so weit, einzelstaatliche Regelungen, die ein Zutatenverzeichnis vorsehen, zunächst nicht mehr zuzulassen. Ob dies der Ministerrat mitträgt, scheint aber zweifelhaft.
Nährwertkennzeichnung
Auch von der Nährwertkennzeichnung werden die o.g. alkoholischen Getränke zunächst ausgenommen. Das Parlament hat eine Frist von fünf Jahren für die Prüfung eingeräumt, ob und inwieweit die Kennzeichnung des Nährwertes, also des Energiewertes, der Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten unter besonderer Nennung von Salz und Zucker, für diese Produkte sinnvoll ist.
Schriftgröße
Eine konkrete Mindestgröße für die Angaben auf dem Etikett lehnt das Parlament ab. Der Entwurf sah noch vor, dass die Buchstaben und Zahlen auf dem Etikett mindestens 3 mm hoch sein müssen. Entscheidend für die Angaben auf dem Etikett ist die Lesbarkeit, wobei mehrere Kriterien eine Rolle spielen, wie z.B. Buchstabengröße, aber auch das Schriftbild, der Kontrast zum Hintergrund und dessen Farbe.
Herkunftsangabe
Ein wichtiger und sehr umstrittener Punkt bei den Beratungen ist die Angabe der Herkunft der Lebensmittel und der Zutaten. Unmittelbar hiervon betroffen sind allerdings nur bestimmte Lebensmittel wie z.B. Fleisch und Molkereiprodukte. Für andere Lebensmittel, z.B. auch für Spirituosen, soll die Herkunftsangabe nur vorgeschrieben werden, wenn aufgrund der Ausstattung des Produkts die Gefahr besteht, dass der Verbraucher über dessen Ursprung getäuscht werden könnte. Als nächstes wird sich nun der Ministerrat mit dem Verordnungsentwurf befassen. Durch das Votum des Parlaments ist nun aber eine wichtige Weichenstellung erfolgt.
BOV
Zutatenverzeichnis
Das Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass Wein, Bier und Spirituosen weiterhin von der Zutatenkennzeichnung ausgenommen werden. Nach Inkrafttreten der VO soll in einer Übergangsfrist von fünf Jahren geprüft werden, welche besonderen Regelungen für diese Erzeugnisse hinsichtlich des Zutatenverzeichnisses gelten sollen. Das Parlament geht sogar so weit, einzelstaatliche Regelungen, die ein Zutatenverzeichnis vorsehen, zunächst nicht mehr zuzulassen. Ob dies der Ministerrat mitträgt, scheint aber zweifelhaft.
Nährwertkennzeichnung
Auch von der Nährwertkennzeichnung werden die o.g. alkoholischen Getränke zunächst ausgenommen. Das Parlament hat eine Frist von fünf Jahren für die Prüfung eingeräumt, ob und inwieweit die Kennzeichnung des Nährwertes, also des Energiewertes, der Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten unter besonderer Nennung von Salz und Zucker, für diese Produkte sinnvoll ist.
Schriftgröße
Eine konkrete Mindestgröße für die Angaben auf dem Etikett lehnt das Parlament ab. Der Entwurf sah noch vor, dass die Buchstaben und Zahlen auf dem Etikett mindestens 3 mm hoch sein müssen. Entscheidend für die Angaben auf dem Etikett ist die Lesbarkeit, wobei mehrere Kriterien eine Rolle spielen, wie z.B. Buchstabengröße, aber auch das Schriftbild, der Kontrast zum Hintergrund und dessen Farbe.
Herkunftsangabe
Ein wichtiger und sehr umstrittener Punkt bei den Beratungen ist die Angabe der Herkunft der Lebensmittel und der Zutaten. Unmittelbar hiervon betroffen sind allerdings nur bestimmte Lebensmittel wie z.B. Fleisch und Molkereiprodukte. Für andere Lebensmittel, z.B. auch für Spirituosen, soll die Herkunftsangabe nur vorgeschrieben werden, wenn aufgrund der Ausstattung des Produkts die Gefahr besteht, dass der Verbraucher über dessen Ursprung getäuscht werden könnte. Als nächstes wird sich nun der Ministerrat mit dem Verordnungsentwurf befassen. Durch das Votum des Parlaments ist nun aber eine wichtige Weichenstellung erfolgt.
BOV
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