Beschluss des Europäischen Parlamentes: Branntweinmonopol letztmalig verlängert
Am 23. November 2010
hat das Europäische
Parlament (EP) in Straßburg
die Verlängerung des Deutschen
Branntweinmonopols
bis zum Ende des Jahres
2017 beschlossen.
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Damit die Verlängerung
des Branntweinmonopols
endgültig in juristisch trockenen
Tüchern ist, muss
jetzt nur noch der Ministerrat
der Verlängerung zustimmen.
Diese Zustimmung ist
im Laufe des Monats Dezember
zu erwarten, da der
Rechtstext zwischen den beiden
EU-Gesetzgebern Parlament
und Rat bereits im Vorfeld
der Straßburger Plenartagung
abgestimmt war.
Im Sonderausschuss Landwirtschaft,
der die Tagungen
des Agrarministerrates vorbereitet,
wurde die Verlängerung
des Branntweinmonopols
bereits am 9. September
2010 von einer qualifizierten
Mehrheit der Mitgliedstaaten
unterstützt.
Das Europäische Parlament
hat damit den Vorschlag
der EU-Kommission
vom 24. Juni 2010, den die
Bundesregierung zuvor mit
der EU-Kommission in über
eineinhalb Jahre andauernden
und schwierigen Verhandlungen
ausgehandelt
hatte, ohne inhaltliche Änderungen
gebilligt.
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