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Beschluss des Europäischen Parlamentes: Branntweinmonopol letztmalig verlängert

Am 23. November 2010 hat das Europäische Parlament (EP) in Straßburg die Verlängerung des Deutschen Branntweinmonopols bis zum Ende des Jahres 2017 beschlossen.
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Damit die Verlängerung des Branntweinmonopols endgültig in juristisch trockenen Tüchern ist, muss jetzt nur noch der Ministerrat der Verlängerung zustimmen. Diese Zustimmung ist im Laufe des Monats Dezember zu erwarten, da der Rechtstext zwischen den beiden EU-Gesetzgebern Parlament und Rat bereits im Vorfeld der Straßburger Plenartagung abgestimmt war. Im Sonderausschuss Landwirtschaft, der die Tagungen des Agrarministerrates vorbereitet, wurde die Verlängerung des Branntweinmonopols bereits am 9. September 2010 von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt. Das Europäische Parlament hat damit den Vorschlag der EU-Kommission vom 24. Juni 2010, den die Bundesregierung zuvor mit der EU-Kommission in über eineinhalb Jahre andauernden und schwierigen Verhandlungen ausgehandelt hatte, ohne inhaltliche Änderungen gebilligt.
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