Verlängerung des Branntweinmonopols: EU-Ministerrat gibt grünes Licht
Nachdem das Europäische Parlament (EP) bereits am
23. November 2010 die Verlängerung des Branntweinmonopols
bis Ende 2017 beschlossen hatte (vgl.
KB 12/2010), hat nun auch der Rat dieser Verlängerung
zugestimmt.
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Damit ist die letztmalige Verlängerung des
Branntweinmonopols bis Ende 2017 juristisch in trockenen
Tüchern. – Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von
Lissabon am 1. Dezember 2009 müssen auch die Gesetzgebungsakte
im Agrarbereich in einem Mitentscheidungsverfahren
zwischen EP und Rat verabschiedet werden.
Die Verabschiedung erfolgte im Rat für Wettbewerbsfragen
am 10. Dezember, nachdem dieses Annahmeverfahren
im Sonderausschuss Landwirtschaft am 6. Dezember
2010 beschlossen worden war. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft
wollte mit der Beschlussfassung im Rat für
Wettbewerbsverfahren am 10. Dezember 2010 und damit
bereits drei Tage vor der Tagung des eigentlich fachlich
zuständigen Agrarministerrates alles dafür unternehmen,
dass die EU-Verordnung zur Verlängerung der EU-beihilferechtlichen
Ausnahmeregelung für das Branntweinmonopol
noch vor Jahresende 2010 im EU-Amtsblatt veröffentlicht
werden kann. Sollte dies aus technischen Gründen
scheitern, würde die „EU-Branntweinmonopol-Verlängerungsverordnung“
in jedem Falle rückwirkend zum
1. Januar 2011 rechtswirksam werden.
W. Albrecht
W. Albrecht
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