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Verlängerung des Branntweinmonopols: EU-Ministerrat gibt grünes Licht

Nachdem das Europäische Parlament (EP) bereits am 23. November 2010 die Verlängerung des Branntweinmonopols bis Ende 2017 beschlossen hatte (vgl. KB 12/2010), hat nun auch der Rat dieser Verlängerung zugestimmt.
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Damit ist die letztmalige Verlängerung des Branntweinmonopols bis Ende 2017 juristisch in trockenen Tüchern. – Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 müssen auch die Gesetzgebungsakte im Agrarbereich in einem Mitentscheidungsverfahren zwischen EP und Rat verabschiedet werden. Die Verabschiedung erfolgte im Rat für Wettbewerbsfragen am 10. Dezember, nachdem dieses Annahmeverfahren im Sonderausschuss Landwirtschaft am 6. Dezember 2010 beschlossen worden war. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft wollte mit der Beschlussfassung im Rat für Wettbewerbsverfahren am 10. Dezember 2010 und damit bereits drei Tage vor der Tagung des eigentlich fachlich zuständigen Agrarministerrates alles dafür unternehmen, dass die EU-Verordnung zur Verlängerung der EU-beihilferechtlichen Ausnahmeregelung für das Branntweinmonopol noch vor Jahresende 2010 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Sollte dies aus technischen Gründen scheitern, würde die „EU-Branntweinmonopol-Verlängerungsverordnung“ in jedem Falle rückwirkend zum 1. Januar 2011 rechtswirksam werden.
W. Albrecht
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