CDU-Fraktion in Baden-Württemberg: Neuer Anlauf für örtliche Alkoholverbote
Die Fraktion der CDU im Stuttgarter Landtag, die nach
langen Jahren als Regierungspartei nun in der Opposition
ist, hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die
Voraussetzung für den Erlass eines Alkoholverbots durch
die Kommunen zum Gegenstand hat.
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Dies soll durch die
Einfügung einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage
in das Polizeigesetz geschehen. Damit könnten die
Ortspolizeibehörden untersagen, dass an öffentlich zugänglichen
Plätzen alkoholische Getränke an bestimmten
Tagen oder zu bestimmten Zeiten konsumiert oder mitgeführt
werden. Begründet wird diese Gesetzesinitiative
damit, dass es immer häufiger im Bereich der Innenstädte
auf öffentlichen Plätzen zu sog. „Szenetreffs“ komme, bei
denen Alkohol konsumiert werde mit der Folge von erheblichen
Belästigungen für die Bevölkerung.
Die CDU sieht sich vor allem auch deshalb zu dieser
Gesetzesinitiative veranlasst, weil der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg entsprechende Bestimmungen
in Polizeiverordnungen der Stadt Freiburg für unwirksam
erklärte. Das Gericht begründete dies damit, dass keine
ausreichende Rechtsgrundlage für den Erlass eines solchen
Verbots in Baden-Württemberg vorhanden sei. Diese
soll nun in das Polizeigesetz eingefügt werde. BOV
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