Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

CDU-Fraktion in Baden-Württemberg: Neuer Anlauf für örtliche Alkoholverbote

Die Fraktion der CDU im Stuttgarter Landtag, die nach langen Jahren als Regierungspartei nun in der Opposition ist, hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Voraussetzung für den Erlass eines Alkoholverbots durch die Kommunen zum Gegenstand hat.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:
Dies soll durch die Einfügung einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage in das Polizeigesetz geschehen. Damit könnten die Ortspolizeibehörden untersagen, dass an öffentlich zugänglichen Plätzen alkoholische Getränke an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten konsumiert oder mitgeführt werden. Begründet wird diese Gesetzesinitiative damit, dass es immer häufiger im Bereich der Innenstädte auf öffentlichen Plätzen zu sog. „Szenetreffs“ komme, bei denen Alkohol konsumiert werde mit der Folge von erheblichen Belästigungen für die Bevölkerung. Die CDU sieht sich vor allem auch deshalb zu dieser Gesetzesinitiative veranlasst, weil der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entsprechende Bestimmungen in Polizeiverordnungen der Stadt Freiburg für unwirksam erklärte. Das Gericht begründete dies damit, dass keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Erlass eines solchen Verbots in Baden-Württemberg vorhanden sei. Diese soll nun in das Polizeigesetz eingefügt werde. BOV
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren