Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Novelle passiert Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2011 die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verabschiedet. Damit wird das 2008 in Kraft getretene VIG deutlich verbessert.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:
„Das neue Verbraucherinformationsgesetz schafft mehr Transparenz für die Bürger und verbessert auf allen Ebenen die Informationskultur der Behörden“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Die Verbraucher erhalten umfangreiche Rechte und können künftig noch schneller und umfassender informiert werden als bisher. Mit dem Gesetzentwurf werden auch Konsequenzen aus dem Dioxinskandal Anfang des Jahres 2011 gezogen. Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches werden die Behörden in Zukunft verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen zwingend zu veröffentlichen. Die veröffentlichten Daten müssen abgesichert sein: Deshalb darf eine Veröffentlichung nur erfolgen, wenn zwei unabhängige Analyseergebnisse akkreditierter Laboratorien vorliegen. Auch alle sonstigen Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz, werden in Zukunft veröffentlicht, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Bei der aktiven Veröffentlichung gilt: Betroffene Unternehmen sind grundsätzlich vorher anzuhören. Ausnahmen sind nur bei Gefahr im Verzug gestattet.
BMELVf
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren