Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Novelle passiert Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2011
die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes
(VIG) verabschiedet. Damit wird das 2008 in Kraft getretene
VIG deutlich verbessert.
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„Das neue Verbraucherinformationsgesetz
schafft mehr Transparenz für die
Bürger und verbessert auf allen Ebenen die Informationskultur
der Behörden“, sagte Bundesverbraucherministerin
Ilse Aigner. Die Verbraucher erhalten umfangreiche
Rechte und können künftig noch schneller und
umfassender informiert werden als bisher.
Mit dem Gesetzentwurf werden auch Konsequenzen
aus dem Dioxinskandal Anfang des Jahres 2011 gezogen.
Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
werden die Behörden in Zukunft
verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen
zwingend zu veröffentlichen. Die veröffentlichten
Daten müssen abgesichert sein: Deshalb darf
eine Veröffentlichung nur erfolgen, wenn zwei unabhängige
Analyseergebnisse akkreditierter Laboratorien
vorliegen.
Auch alle sonstigen Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften
oder den Täuschungsschutz, werden
in Zukunft veröffentlicht, wenn ein Bußgeld von mindestens
350 Euro zu erwarten ist. Bei der aktiven Veröffentlichung
gilt: Betroffene Unternehmen sind grundsätzlich
vorher anzuhören. Ausnahmen sind nur bei
Gefahr im Verzug gestattet.
BMELVf
BMELVf
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