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Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB): Produktionsbetrieb Wittenberg verkauft

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) mit Hauptsitz in Offenbach am Main und sechs Produktions-, Lager- und Verkaufsbetrieben in Hamburg, Wittenberg, Holzminden, Neu-Isenburg, Nürnberg und München ist in Folge einer Entscheidung der Europäischen Union gehalten, das deutsche Branntweinmonopol in wenigen großen Schritten zurückzuführen und dessen Verwaltung mit dem Jahr 2017 endgültig aufzuheben.
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Bereits im letzten Jahr hat die BfB ihren Lager- und Verkaufsbetrieb in Düsseldorf stillgelegt und in diesem Jahr ging es darum, sich von einem der drei Produktionsbetriebe zu trennen. In diesen Betrieben veredelt die BfB den ca. 83 %igen Rohalkohol durch weitere Destillation zu 96 bis sogar 99 %igen Neutralalkohol, der dann auf dem freien Alkoholmarkt überwiegend an Spirituosen-, Pharma- und Kosmetikhersteller weiterverkauft wird. Der Betrieb Wittenberg wurde in DDR-Zeiten als VEB Likörfabrik Zahna betrieben und schließlich als Reinigungsanstalt der Monopolverwaltung DDR fortgeführt. Mit der Wiedervereinigung wurde er in die Bundesmonopolverwaltung eingegliedert und durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf einen vorbildlichen und umweltschonenden Modernisierungsstand gebracht. Nachdem die Absicht eines Verkaufs der Anlage bekannt wurde, gab es Interessenten aus mehreren europäischen Staaten. Ziel des Bundes war es dabei stets, eine Schließung des Betriebes zu vermeiden. Mit dieser Ausrichtung konnte die BfB schließlich konkrete Verhandlungen mit der BrüggemannAlcohol Wittenberg GmbH führen, die jetzt zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wurden. Das Unternehmen ist eine hundertprozentige Tochter des weltweit agierenden Chemie- und Ethanolanbieters L. Brüggemann KG mit Stammsitz in Heilbronn. Besonders erfreulich ist, dass sich die Vertragsparteien unter Einbindung der Beschäftigten auf einen Betriebsübergang zur Erhaltung des überwiegenden Teils der bisherigen Arbeitsplätze geeinigt haben. Sämtlichen bisher im Dienste der BfB tätigen Betriebsangehörigen stand es frei, mit dem Betrieb zu dem privaten Arbeitgeber zu wechseln oder im öffentlichen Dienst zu verbleiben. Der Bund entspricht damit auch einem Wunsch des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Wittenberg, nach Möglichkeit Betrieb und Arbeitsplätze zu erhalten. Der Betriebsübergang von der öffentlichen in die private Hand hat zum 1. April dieses Jahres stattgefunden.
Eberhard Haake, Präsident der BfB
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