Definition von „Absinth“: Noch keine Einigkeit erzielt
Die EU berät z.Zt. über eine Definition der Spirituose
Absinth. Dabei gibt es allerdings unterschiedliche
Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten. Ein von der
EU-Kommission auf Vorschlag von Frankreich vorgelegter
Entwurf sieht folgendes vor:
- Veröffentlicht am
- Absinth ist eine Spirituose, die durch Aromatisierung
von Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit natürlichen
Auszügen von Absinth (Artemisia Absinthium L.)
gewonnen wurde, und zwar durch eines der folgenden
Verfahren oder eine Kombination hiervon:
– Mazeration und/oder Destillation
– Redestillation von Alkohol mit Samen oder anderen Teilen der o.g. Pflanzen. - Der Mindestalkoholgehalt beträgt 38 % vol.
- Bei der Herstellung dürfen nur aromatisierende Substanzen und Zubereitungen im Sinne von Artikel 3 der Richtlinie (EG) 1334/2008 verwendet werden.
- Der Höchstgehalt an Thujon (Alpha und Beta)beträgt 35 mg je kg.
- Absinth enthält weniger als 100 g Zucker/l, ausgedrückt als Invertzucker und mindestens bzw. höchstens 1 oder 2 g Anethohl/l.
Deutschland fordert einen Zuckerhöchstgehalt von
50 g/l, aber keinen Anethol-Mindestgehalt. Strittig ist
auch der Thujon-Mindestgehalt, die Vorstellungen liegen
zwischen keinem Mindestgehalt und 7 mg/l. Ebenfalls
umstritten ist die Frage der Zulässigkeit einer Aromatisierung
und der Zusatz von (künstlichen) Farbstoffen.
Eine Abstimmung soll demnächst erfolgen.
BOV
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