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Definition von „Absinth“: Noch keine Einigkeit erzielt

Die EU berät z.Zt. über eine Definition der Spirituose Absinth. Dabei gibt es allerdings unterschiedliche Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten. Ein von der EU-Kommission auf Vorschlag von Frankreich vorgelegter Entwurf sieht folgendes vor:
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  • Absinth ist eine Spirituose, die durch Aromatisierung von Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit natürlichen Auszügen von Absinth (Artemisia Absinthium L.) gewonnen wurde, und zwar durch eines der folgenden Verfahren oder eine Kombination hiervon:
    – Mazeration und/oder Destillation
    – Redestillation von Alkohol mit Samen oder anderen Teilen der o.g. Pflanzen.
  • Der Mindestalkoholgehalt beträgt 38 % vol.
  • Bei der Herstellung dürfen nur aromatisierende Substanzen und Zubereitungen im Sinne von Artikel 3 der Richtlinie (EG) 1334/2008 verwendet werden.
  • Der Höchstgehalt an Thujon (Alpha und Beta)beträgt 35 mg je kg.
  • Absinth enthält weniger als 100 g Zucker/l, ausgedrückt als Invertzucker und mindestens bzw. höchstens 1 oder 2 g Anethohl/l.

Deutschland fordert einen Zuckerhöchstgehalt von 50 g/l, aber keinen Anethol-Mindestgehalt. Strittig ist auch der Thujon-Mindestgehalt, die Vorstellungen liegen zwischen keinem Mindestgehalt und 7 mg/l. Ebenfalls umstritten ist die Frage der Zulässigkeit einer Aromatisierung und der Zusatz von (künstlichen) Farbstoffen. Eine Abstimmung soll demnächst erfolgen.
BOV

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