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Privatisierung von Alcosuisse: Verkaufsstrategie konkretisiert

Nach der Veröffentlichung der Botschaft über die Totalrevision des Schweizer Alkoholgesetzes, die den Rückzug des Bundes aus dem Ethanolmarkt vorsieht, hat der Bundesrat nun das Vorgehen im Hinblick auf den Verkauf von Alcosuisse konkretisiert.
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Die Privatisierung von Alcosuisse erfordert umfangreiche Vorbereitungsarbeiten, die parallel zu den Beratungen im Schweizer Parlament laufen, damit sich Alcosuisse und ihre rund 1000 Kunden optimal auf die Öffnung des Ethanolmarkts vorbereiten können. Die Privatisierung von Alcosuisse wird in zwei Etappen erfolgen. Zunächst werden die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Aktiven vom heutigen Profitcenter der EAV auf eine Aktiengesellschaft übertragen, die zu 100 % im Besitz des Bundes ist (alcosuisse ag). Danach werden die Aktien dieser Gesellschaft als Gesamtpaket an einen Privatinvestor verkauft. Am neuen Privatunternehmen wird sich der Bund nicht beteiligen. Der Schweizer Bundesrat konkretisiert auch die Zuständigkeiten der involvierten Parteien. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird die nötigen Vorarbeiten initialisieren. Dem Bundesrat werden sowohl die auf alcosuisse ag zu übertragenden Rechte, Pflichten und Aktiven wie auch der Verkaufszuschlag zur Genehmigung unterbreitet.
EAV
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