Privatisierung von Alcosuisse: Verkaufsstrategie konkretisiert
Nach der Veröffentlichung
der Botschaft über die
Totalrevision des Schweizer
Alkoholgesetzes, die den
Rückzug des Bundes aus
dem Ethanolmarkt vorsieht,
hat der Bundesrat nun das
Vorgehen im Hinblick auf
den Verkauf von Alcosuisse
konkretisiert.
- Veröffentlicht am
Die Privatisierung
von Alcosuisse erfordert
umfangreiche Vorbereitungsarbeiten,
die parallel zu
den Beratungen im Schweizer
Parlament laufen, damit
sich Alcosuisse und ihre rund
1000 Kunden optimal auf die
Öffnung des Ethanolmarkts
vorbereiten können.
Die Privatisierung von Alcosuisse
wird in zwei Etappen
erfolgen. Zunächst werden
die Aufgaben, Rechte,
Pflichten und Aktiven vom
heutigen Profitcenter der EAV
auf eine Aktiengesellschaft
übertragen, die zu 100 % im
Besitz des Bundes ist (alcosuisse
ag). Danach werden
die Aktien dieser Gesellschaft
als Gesamtpaket an einen
Privatinvestor verkauft. Am
neuen Privatunternehmen
wird sich der Bund nicht beteiligen.
Der Schweizer Bundesrat
konkretisiert auch die Zuständigkeiten
der involvierten
Parteien. Das Eidgenössische
Finanzdepartement
(EFD) wird die nötigen Vorarbeiten
initialisieren. Dem
Bundesrat werden sowohl
die auf alcosuisse ag zu übertragenden
Rechte, Pflichten
und Aktiven wie auch der
Verkaufszuschlag zur Genehmigung
unterbreitet.
EAV
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