Jugendschutzgesetz: Abgabealter für Alkohol vereinheitlichen
In Berlin wird derzeit über eine Änderung
des Jugendschutzgesetzes diskutiert,
um das Abgabealter für alkoholische
Getränke auf 18 Jahre zu vereinheitlichen.
- Veröffentlicht am
Gegenwärtig dürfen hierzulande
Wein, Sekt und Bier an Jugendliche
ab 16 Jahren abgegeben werden, für
branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel
sowie Alkopops gilt ein Abgabealter
von mindestens 18 Jahren.
Begründet wird dies damit, dass in
der Wissenschaft eine Unterscheidung
zwischen verschiedenen alkoholischen
Getränken kritisch gesehen werde. Außerdem
würde dadurch die Umsetzung
des Jugendschutzgesetzes in der Praxis
vereinfacht.
BdO
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