Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Jugendschutzgesetz: Abgabealter für Alkohol vereinheitlichen

In Berlin wird derzeit über eine Änderung des Jugendschutzgesetzes diskutiert, um das Abgabealter für alkoholische Getränke auf 18 Jahre zu vereinheitlichen.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:
Gegenwärtig dürfen hierzulande Wein, Sekt und Bier an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden, für branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel sowie Alkopops gilt ein Abgabealter von mindestens 18 Jahren. Begründet wird dies damit, dass in der Wissenschaft eine Unterscheidung zwischen verschiedenen alkoholischen Getränken kritisch gesehen werde. Außerdem würde dadurch die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes in der Praxis vereinfacht.
BdO
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren