Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär: Zukunftschancen für Klein-/Obstbrenner
Der Parlamentarische
Staatsekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Peter Bleser,
sieht trotz des von der EU beschlossenen
Auslaufens des
Branntweinmonopols Ende
2017 gute Zukunftsperspektiven
für Klein- und Obstbrennereien,
sofern die Betriebe
die vorhandenen Chancen
nutzen.
- Veröffentlicht am
Ausweitung auf ganz
Deutschland
Bei der Mitgliederversammlung des Verbandes Badischer Klein- und Obstbrenner in Appenweier-Nesselried sagte der Staatssekretär am Mittwoch, dass gerade Klein- und Obstbrenner die Selbstvermarktung von qualitativ hochwertigen Edelbränden und Likören mit geeigneten Marketingmaßnahmen und Prämierungen bei Qualitätswettbewerben steigern könnten. Zur Tatsache, dass die Europäische Union die Verlängerung des Branntweinmonopols nur bis Ende 2017 akzeptiert hatte, sagte Bleser: „Auch wenn diese letztmalige Verlängerung im Unterschied zu einer dauerhaften Verlängerung nur die zweitbeste Lösung ist, gibt sie den Klein- und Obstbrennereien dennoch Zeit, sich auf die Zeit nach dem Monopol einzustellen.“ Derzeit plant die Bundesregierung laut Bleser, der auf einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols verwies, das traditionelle, bislang überwiegend in Südund Südwestdeutschland zulässige Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen auch nach 2017 zu erhalten und für ganz Deutschland zu öffnen. Damit erkennt die Bundesregierung die umwelt- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennens an. Vermarktung über Erzeugerorganisationen
Staatssekretär Bleser sieht auch nach dem Auslaufen des Branntweinmonopols Marktnischen für Agraralkohol, der über Erzeugerorganisationen für Agraralkohol vermarktet werden kann. So sehe der im Herbst von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Agrarmarktstrukturgesetzes auch im Agraralkoholsektor erstmals die Gründung von anerkannten Erzeugerorganisationen vor. Auch die künftige EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Agrarerzeugnisse sieht generell die Stärkung von Erzeugerorganisationen vor. Sie wird derzeit in Brüssel beraten und soll am 1. Januar 2014 zur Anwendung kommen.
(Ein ausführlicher Bericht über die Mitgliederversammlung des Badischen Kleinbrennerverbandes in Nesselried folgt in der nächsten Ausgabe.)
BMELV/Red.
Bei der Mitgliederversammlung des Verbandes Badischer Klein- und Obstbrenner in Appenweier-Nesselried sagte der Staatssekretär am Mittwoch, dass gerade Klein- und Obstbrenner die Selbstvermarktung von qualitativ hochwertigen Edelbränden und Likören mit geeigneten Marketingmaßnahmen und Prämierungen bei Qualitätswettbewerben steigern könnten. Zur Tatsache, dass die Europäische Union die Verlängerung des Branntweinmonopols nur bis Ende 2017 akzeptiert hatte, sagte Bleser: „Auch wenn diese letztmalige Verlängerung im Unterschied zu einer dauerhaften Verlängerung nur die zweitbeste Lösung ist, gibt sie den Klein- und Obstbrennereien dennoch Zeit, sich auf die Zeit nach dem Monopol einzustellen.“ Derzeit plant die Bundesregierung laut Bleser, der auf einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols verwies, das traditionelle, bislang überwiegend in Südund Südwestdeutschland zulässige Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen auch nach 2017 zu erhalten und für ganz Deutschland zu öffnen. Damit erkennt die Bundesregierung die umwelt- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennens an. Vermarktung über Erzeugerorganisationen
Staatssekretär Bleser sieht auch nach dem Auslaufen des Branntweinmonopols Marktnischen für Agraralkohol, der über Erzeugerorganisationen für Agraralkohol vermarktet werden kann. So sehe der im Herbst von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Agrarmarktstrukturgesetzes auch im Agraralkoholsektor erstmals die Gründung von anerkannten Erzeugerorganisationen vor. Auch die künftige EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Agrarerzeugnisse sieht generell die Stärkung von Erzeugerorganisationen vor. Sie wird derzeit in Brüssel beraten und soll am 1. Januar 2014 zur Anwendung kommen.
(Ein ausführlicher Bericht über die Mitgliederversammlung des Badischen Kleinbrennerverbandes in Nesselried folgt in der nächsten Ausgabe.)
BMELV/Red.
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