Kontoverbindungsdaten rechtzeitig mitteilen: SEPA – Anpassungen beginnen
Die Welt wächst mehr und mehr zusammen. Im Zahlungsverkehr
dominieren jedoch nach wie vor nationale
Verfahren. Selbst im Euro-Raum sind Überweisungen
und Lastschriften derzeit noch unterschiedlich
geregelt. Um dieser Aufsplitterung ein Ende zu bereiten,
haben Politik und Kreditwirtschaft einheitliche Regelungen
für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr
eingeführt.
- Veröffentlicht am
SEPA heißt dieses Projekt. Das Wort
steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-
Zahlungsverkehrsraum) und hat die Vereinheitlichung
des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa zum Ziel.
Betroffen von dieser Umstellung ist auch das IT-Verfahren
ZEBRA, mit dessen Hilfe die Zentralstelle Abfindungsbrennen
in Stuttgart (ZAB) Brenngenehmigungen
erteilt, Steuer- bzw. Ablieferungsbescheide druckt, die
Herstellerkontingente überwacht und fortschreibt sowie
die Steueraufsicht der Hauptzollämter und die Deutsche
Edelbranntwein GmbH in Karlsruhe über alle Anmeldungen
unterrichtet. Für den abgelieferten Branntwein
wird außerdem das Branntweinübernahmegeld ausgezahlt.
Ab dem 1. Oktober 2013 können nur noch die
Bankverbindungsdaten IBAN und BIC, die die alten Kontonummern
und Bankleitzahlen ersetzen, für die Auszahlung
des Übernahmegeldes gespeichert werden. Daher
werden die Vordrucke zur Abgabe der Abfindungsanmeldung
(1219, 1220 und 1221) entsprechend angepasst.
Anmeldungen unter Verwendung der alten Bankverbindungen
werden ab diesem Zeitpunkt zurückgewiesen
werden. Red.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.