Jugendschutz geht alle an: Aufklärung ist die beste Prävention
Die „Schulungsinitiative
Jugendschutz“ zur Unterstützung
der konsequenten
Umsetzung des Jugendschutzes
bei der Abgabe von
alkoholhaltigen Getränken in
Handel, Gastronomie, Hotels
und Tankstellen wurde 2007
vom „Arbeitskreis Alkohol
und Verantwortung“ des BSI
initiiert.
- Veröffentlicht am
15 Kooperationspartner
u.a. aus den Bereichen
Handel, Gastronomie und
Tankstellen leisteten bei der
Verbreitung der einzelnen
Materialien der „Schulungsinitiative“
einen entscheidenden
Beitrag (detaillierte
Auflistung der Partner unter
www.schu-ju.de). Auch für das vergangene
Jahr kann wieder eine äusserst
positive Bilanz gezogen
werden: Die Schulung von
über 124 000 Mitarbeiter/innen
aus Handel, Gastronomie
und Tankstellen bis Ende
2012 ist ein großer Erfolg,
denn das Verkaufspersonal
hat eine Schlüsselrolle für
den funktionierenden Jugendschutz
inne.
Insgesamt haben sich in
den letzten fünf Jahren mehr
als 600 000 Mitarbeiter/innen
auf dem Internetportal
www.schu-ju.de über die konsequente
Umsetzung des Jugendschutzgesetzes
bei der
Abgabe von alkoholhaltigen
Getränken informiert. Neben
dem Online-Training sind
weitere Materialien wie z.B.
Broschüren, Barkarten und
die „SchuJu-Alterskontrollscheibe“
wichtige Elemente
der „Schulungsinitiative Jugendschutz“.
Viele Mitarbeiter/innen an
der Kasse kennen das Jugendschutzgesetz
und sind sich
der Verpflichtung zur Alterskontrolle
bewusst. Mit Hilfe
der Alterskontrollscheibe können
sie an der Kasse ganz
leicht das richtige Geburtsdatum
ablesen.
Das erleichtert die Kontrolle
des Abgabealters für
alkoholhaltige Getränke im
Arbeitsalltag. In den letzten
fünf Jahren wurden über
260 000 Informationsmaterialien
– Broschüren, Barkarten
und Alterskontrollscheiben
– verteilt.
Jugendschutz in Bezug auf
die Abgabe von alkoholhaltigen
Getränken ist eine gesetzliche
und moralische Verpflichtung
für all diejenigen,
die täglich in der Gastronomie,
im Einzelhandel oder in
Tankstellen mit jungen Menschen
als Kunden oder Gäste
zu tun haben. Die Partner
der „Schulungsinitiative“ fordern
einhellig, jede Verkaufssituation
mit alkoholhaltigen
Getränken ernst zu nehmen
und im Zweifelsfalle immer
einen Altersnachweis zu verlangen.
Seit Anfang 2009 werden
die „SchuJu“-Materialien auch
von der Polizeilichen Kriminalprävention
in fünf Bundesländern
(Bayern, Berlin,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern
und Sachsen) eingesetzt.
BSI
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.