Änderungen beachten: Umstellung der Rundfunkgebühren
Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist auf die
am 1. Januar 2013 wirksam gewordene Umstellung
der bisherigen Rundfunkgebühr auf eine geräteunabhängige
Haushaltsabgabe hin.
- Veröffentlicht am
Diese Umstellung ist
auch mit Veränderungen für die landwirtschaftlichen
Betriebe und ihre Familien verbunden. Im neuen Jahr
zielt die Gebühr nicht mehr auf die Empfangsgeräte ab
und es wird nicht mehr zwischen Radio, TV und Computer
unterschieden. Art und Anzahl von Geräten spielen
für die Beitragspflicht ebenfalls keine Rolle mehr.
Für Unternehmen und somit auch für landwirtschaftliche
Betriebe richtet sich der neue Rundfunkbeitrag
nach der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten
sowie der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Bei den
beitragspflichtigen Fahrzeugen konnte der DBV seine
Forderung durchsetzen, dass im Unterschied zur bisherigen
Rundfunkgebührenregelung die Beitragspflicht
auf Pkw, Lkw und Omnibusse begrenzt wird. Landwirtschaftliche
Schlepper und Arbeitsmaschinen unterliegen
daher keiner Beitragspflicht mehr.
Bei Betriebsstätten ist darauf zu achten, dass die nach
Beschäftigtenzahlen gestaffelte Beitragspflicht nur für
Betriebsstätten greift, in denen auch Arbeitsplätze eingerichtet
sind.
Über die Regelung des neuen Rundfunkbeitragsrechtes
und häufig gestellter Fragen informieren die öffentlichen
Rundfunkanstalten unter www.rundfunkbeitrag.
de im Internet. DBV
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