Monopol-Abschaffungsgesetz/Neues Alkoholsteuergesetz: Stellungnahme des Bundesrates
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- Der degressive Auslaufplan für Klein- und Obstbrennereien für die Kalenderjahre 2014 bis 2017 wird vom Bundesfinanzministerium im Benehmen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium festgelegt.
- Ab 1. Januar 2018 werden die bisherigen Abfindungsbrennrechte automatisch in sog. Erlaubnisse zum Betreiben einer Abfindungsbrennerei bis zu einer jährlichen Alkoholmenge von 300 l r. A. auf der Basis der bisherigen Kriterien überführt. Einen An- oder Verkauf von Kleinbrennrechten wird es nicht mehr geben.
- Das bisher aus historischen Gründen auf Süd- und Südwestdeutschland beschränkte Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen wird auf ganz Deutschland ausgedehnt.
- Das Abschnittsbrennen wird ab 1. Januar 2018 auf eine Alkoholmenge für drei Kalenderjahre statt wie bisher auf eine Alkoholmenge für 10 Betriebsjahre verkürzt.
- Die Vorschrift, dass Destillate und Alkohol mindestens zum Preis in Höhe des Regelsatzes der Alkoholsteuer (=13,03 Euro/l r. A.) verkauft werden müssen, bleibt.
Positives Signal
Der Bundesrat hat am 1. Februar
2013 zum Gesetzentwurf
mit einer Entschließung
fast einhellig positiv Stellung
genommen (lediglich Sachsen
enthielt sich der Stimme).
Die verabschiedete Entschließung
stellt ein positives politisches
Signal der Bundesländer
für eine weitere Unterstützung
der Brennereien
in Deutschland dar und unterstreicht
insbesondere die
gesellschaftspolitische Bedeutung
der Abfindungsbrennereien
und Stoffbesitzer. So
begrüßt der Bundesrat, dass
das bisherige steuerrechtlich
begünstigte Abfindungs- und
Stoffbesitzerbrennen in das
neue Alkoholsteuergesetz auf
Basis der geltenden Kriterien
überführt wird. Ausdrücklich
wird die Bundesregierung
aufgefordert, die Abschaffung
des Branntweinmonopols mit
flankierenden Maßnahmen
zu begleiten und auch in
Brüssel darauf hinzuwirken,
dass im Rahmen der Reform
der Gemeinsamen Agrarpolitik
EU-rechtliche Voraussetzungen
für flankierende Maßnahmen
geschaffen werden.
Ende Februar 2013 wird der
Gesetzentwurf in den Fachausschüssen
des Deutschen
Bundestages beraten.
Der Deutsche Bundestag
wird den Gesetzentwurf wohl
spätestens im April 2013 beschließen.
Danach schließt
sich die zweite Beratung im
Bundesrat an, der dem Gesetzentwurf
nicht zustimmen
muss.
Werner Albrecht, Meckenheim
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