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Monopol-Abschaffungsgesetz/Neues Alkoholsteuergesetz: Stellungnahme des Bundesrates

Die parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über ein Branntweinmonopolabschaffungsgesetz sowie neues Alkoholsteuergesetz, das ab 1. Januar 2013 das bisherige Branntweinmonopolgesetz ersetzen soll, haben begonnen.
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Die wichtigsten Eckpunkte lauten:
  • Der degressive Auslaufplan für Klein- und Obstbrennereien für die Kalenderjahre 2014 bis 2017 wird vom Bundesfinanzministerium im Benehmen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium festgelegt.
  • Ab 1. Januar 2018 werden die bisherigen Abfindungsbrennrechte automatisch in sog. Erlaubnisse zum Betreiben einer Abfindungsbrennerei bis zu einer jährlichen Alkoholmenge von 300 l r. A. auf der Basis der bisherigen Kriterien überführt. Einen An- oder Verkauf von Kleinbrennrechten wird es nicht mehr geben.
  • Das bisher aus historischen Gründen auf Süd- und Südwestdeutschland beschränkte Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen wird auf ganz Deutschland ausgedehnt.
  • Das Abschnittsbrennen wird ab 1. Januar 2018 auf eine Alkoholmenge für drei Kalenderjahre statt wie bisher auf eine Alkoholmenge für 10 Betriebsjahre verkürzt.
  • Die Vorschrift, dass Destillate und Alkohol mindestens zum Preis in Höhe des Regelsatzes der Alkoholsteuer (=13,03 Euro/l r. A.) verkauft werden müssen, bleibt.

Positives Signal
Der Bundesrat hat am 1. Februar 2013 zum Gesetzentwurf mit einer Entschließung fast einhellig positiv Stellung genommen (lediglich Sachsen enthielt sich der Stimme). Die verabschiedete Entschließung stellt ein positives politisches Signal der Bundesländer für eine weitere Unterstützung der Brennereien in Deutschland dar und unterstreicht insbesondere die gesellschaftspolitische Bedeutung der Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer. So begrüßt der Bundesrat, dass das bisherige steuerrechtlich begünstigte Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen in das neue Alkoholsteuergesetz auf Basis der geltenden Kriterien überführt wird. Ausdrücklich wird die Bundesregierung aufgefordert, die Abschaffung des Branntweinmonopols mit flankierenden Maßnahmen zu begleiten und auch in Brüssel darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik EU-rechtliche Voraussetzungen für flankierende Maßnahmen geschaffen werden. Ende Februar 2013 wird der Gesetzentwurf in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Der Deutsche Bundestag wird den Gesetzentwurf wohl spätestens im April 2013 beschließen. Danach schließt sich die zweite Beratung im Bundesrat an, der dem Gesetzentwurf nicht zustimmen muss.
Werner Albrecht, Meckenheim

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