Für Anhänger und Selbstfahrer: Versicherungspflicht entfällt
Die Pflichtversicherung für landwirtschaftliche Anhänger
bis 25 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 20 km/h wird endgültig nicht kommen, teilt
der Deutsche Bauernverband (DBV) mit.
- Veröffentlicht am
Der Bundestag
hatte Ende Januar 2013 das Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher
Vorschriften verabschiedet, das aller
Voraussicht nach auch den Bundesrat passieren wird. In
dem Gesetz ist die dauerhafte Entfristung der Ausnahmeregelung
für landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende
Arbeitsmaschinen enthalten. Mit der Entfristung
werden Mehrkosten für die Land- und Forstwirtschaft
von mindestens 20 Mio. Euro pro Jahr dauerhaft
verhindert, schätzt der DBV.
Im Nachgang zu mehreren Gesprächen des Bauernverbandes
mit dem Bundesjustizministerium sowie der
Versicherungswirtschaft traf der Gesetzgeber nun eine
neue und endgültige Regelung. Betriebsleiter können
damit ihre landwirtschaftlichen Anhänger und selbstfahrenden
Arbeitsmaschinen in bewährter Weise über
ihre freiwillige Betriebshaftpflichtversicherung versichern,
was in der Regel deutlich einfacher und günstiger
als im Rahmen einer Pflichtversicherung möglich
ist. Der DBV hatte immer wieder zu bedenken gegeben,
dass eine neue Versicherungspflicht für landwirtschaftliche
Anhänger und Arbeitsmaschinen eine unnötige
finanzielle und bürokratische Belastung darstelle,
die mit keinerlei Nutzen für die Allgemeinheit
verbunden ist.
dbv
dbv
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