Definition der Spirituose „Absinth“: Überarbeitung gefordert
Das Europaparlament fordert von der EU-Kommission
eine Überarbeitung der Definition der
Spirituose Absinth. Die Abgeordneten verabschiedeten
kürzlich den vom CDU-Europaabgeordneten
Horst Schnellhardt erarbeiteten Einspruch.
- Veröffentlicht am
Konkret geht es dabei um die vom Spirituosenausschuss bei
der EU-Kommission vorgelegte Definition von „Absinth“
bzw. die Festlegung von Mindestwerten für
Thujon (zwischen 5 und 35 mg je Liter) und Anethol
(mindestens 0,5 g je Liter).
In der Begründung wird darauf verwiesen, dass es
sich bei diesen Stoffen um gesundheitsschädliche
Stoffe handle und es außerdem Hersteller gebe, die
„Absinth“ traditionell nach einer Rezeptur herstellen,
die mit den vorgeschlagenen Werten nicht vereinbar
sind. Deshalb solle man von diesen Mindestwerten
absehen und gegebenenfalls auf regionaler
oder nationaler Ebene ergänzende Bestimmungen
bezüglich Thujon und Anethol erlassen. „Ich bin
froh, dass die Philosophie der Spirituosenverordnung
mit dem Abstimmungsergebnis Beachtung
gefunden hat“, sagte der CDU-Europaabgeordnete
Horst Schnellhardt.
Die Europäische Kommission ist nun aufgefordert,
einen neuen Definitionsentwurf vorzulegen, der die
Kritikpunkte des Europäischen Parlaments berücksichtigt.
Red./BdO
Red./BdO
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