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Definition der Spirituose „Absinth“: Überarbeitung gefordert

Das Europaparlament fordert von der EU-Kommission eine Überarbeitung der Definition der Spirituose Absinth. Die Abgeordneten verabschiedeten kürzlich den vom CDU-Europaabgeordneten Horst Schnellhardt erarbeiteten Einspruch.
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Konkret geht es dabei um die vom Spirituosenausschuss bei der EU-Kommission vorgelegte Definition von „Absinth“ bzw. die Festlegung von Mindestwerten für Thujon (zwischen 5 und 35 mg je Liter) und Anethol (mindestens 0,5 g je Liter). In der Begründung wird darauf verwiesen, dass es sich bei diesen Stoffen um gesundheitsschädliche Stoffe handle und es außerdem Hersteller gebe, die „Absinth“ traditionell nach einer Rezeptur herstellen, die mit den vorgeschlagenen Werten nicht vereinbar sind. Deshalb solle man von diesen Mindestwerten absehen und gegebenenfalls auf regionaler oder nationaler Ebene ergänzende Bestimmungen bezüglich Thujon und Anethol erlassen. „Ich bin froh, dass die Philosophie der Spirituosenverordnung mit dem Abstimmungsergebnis Beachtung gefunden hat“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Horst Schnellhardt. Die Europäische Kommission ist nun aufgefordert, einen neuen Definitionsentwurf vorzulegen, der die Kritikpunkte des Europäischen Parlaments berücksichtigt.
Red./BdO
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