Qualitätssicherung für italienische Tresterbrände? Grappa nur noch in Flaschen
Italien hat seine Ankündigung wahr gemacht und
führt eine obligatorische Flaschenabfüllung für
Grappa ein. Sie soll ab dem Jahr 2014 wirksam werden.
Dies bedeutet, dass ab dem kommenden Jahr kein
Grappa mehr als lose Ware aus Italien ausgeführt und
erst am Bestimmungsort außerhalb von Italien abgefüllt
werden kann.
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Die Bezeichnung „Grappa“ ist im Anhang III der Verordnung
110/2008 aufgeführt und Tresterbränden vorbehalten,
die in Italien hergestellt wurden. Gemäß Artikel
17 dieser Verordnung können die Mitgliedstaaten,
in denen sich das jeweilige geschützte geographische
Gebiet befindet in Form einer sog. technischen Unterlage
die Voraussetzungen für die Verwendung der geographischen
Angabe regeln. In einer solchen technischen
Unterlage legt nun Italien die strengeren Regeln
für Grappa fest.
Die EU-Kommission prüft z.Zt., ob dieser Schritt von
Italien mit EU-Recht vereinbar ist. Grundsätzlich gilt,
dass die Regelungen in den technischen Unterlagen
allein dazu dienen sollen, eine bestimmte Qualität für
das jeweilige Produkt sicherzustellen.
Warum der Transport von Grappa in einem Tankzug
z.B. von Süd- nach Norditalien die Qualität nicht beeinträchtigt,
während der weitaus kürzere Transport von
Norditalien z.B. nach Tirol dagegen qualitätsmindernd
sein soll, ist allerdings fraglich. Die EU-Kommission
wird sich dazu äußern.
BdO
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