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Qualitätssicherung für italienische Tresterbrände? Grappa nur noch in Flaschen

Italien hat seine Ankündigung wahr gemacht und führt eine obligatorische Flaschenabfüllung für Grappa ein. Sie soll ab dem Jahr 2014 wirksam werden. Dies bedeutet, dass ab dem kommenden Jahr kein Grappa mehr als lose Ware aus Italien ausgeführt und erst am Bestimmungsort außerhalb von Italien abgefüllt werden kann.
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Die Bezeichnung „Grappa“ ist im Anhang III der Verordnung 110/2008 aufgeführt und Tresterbränden vorbehalten, die in Italien hergestellt wurden. Gemäß Artikel 17 dieser Verordnung können die Mitgliedstaaten, in denen sich das jeweilige geschützte geographische Gebiet befindet in Form einer sog. technischen Unterlage die Voraussetzungen für die Verwendung der geographischen Angabe regeln. In einer solchen technischen Unterlage legt nun Italien die strengeren Regeln für Grappa fest. Die EU-Kommission prüft z.Zt., ob dieser Schritt von Italien mit EU-Recht vereinbar ist. Grundsätzlich gilt, dass die Regelungen in den technischen Unterlagen allein dazu dienen sollen, eine bestimmte Qualität für das jeweilige Produkt sicherzustellen. Warum der Transport von Grappa in einem Tankzug z.B. von Süd- nach Norditalien die Qualität nicht beeinträchtigt, während der weitaus kürzere Transport von Norditalien z.B. nach Tirol dagegen qualitätsmindernd sein soll, ist allerdings fraglich. Die EU-Kommission wird sich dazu äußern.
BdO
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