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BFH zu Erbschafts- und Schenkungssteuer: Überprivilegierung moniert

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu der vom Bundesfinanzhof (BFH) vorgelegten Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer abgegeben.
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Der BFH hält die Verschonung für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften für nicht ausreichend durch Gemeinwohlgründe gerechtfertigt und sieht darin eine verfassungswidrige „Überprivilegierung“. In seiner Stellungnahme legte der DBV dar, dass die Verschonungsregeln insbesondere für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen sehr wohl durch vielfältige Gemeinwohlgründe wie die Versorgungssicherung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln, der Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die Stabilisierung des ländlichen Raums und Stärkung der dortigen Infrastruktur oder die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft gerechtfertigt sind. Zudem seien die vom BFH missbilligten Gestaltungsmöglichkeiten für (gewerbliches) Betriebsvermögen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht möglich. Gegenstände, die der Land- und Forstwirtschaft fremd sind und denen eine sachliche Beziehung zum Betrieb fehle, können nicht zu land- und forstwirtschaftlichem Vermögen „gewillkürt“ und in die land- und forstwirtschaftliche Verschonung „hineingetrickst“ werden. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung noch für dieses Jahr angekündigt.
DBV
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