BFH zu Erbschafts- und Schenkungssteuer: Überprivilegierung moniert
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat eine Stellungnahme
gegenüber dem Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) zu der vom Bundesfinanzhof (BFH)
vorgelegten Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft-
und Schenkungsteuer abgegeben.
- Veröffentlicht am
Der BFH hält
die Verschonung für Betriebsvermögen, land- und
forstwirtschaftliches Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften
für nicht ausreichend durch Gemeinwohlgründe
gerechtfertigt und sieht darin eine verfassungswidrige
„Überprivilegierung“.
In seiner Stellungnahme legte der DBV dar, dass die
Verschonungsregeln insbesondere für das land- und
forstwirtschaftliche Vermögen sehr wohl durch vielfältige
Gemeinwohlgründe wie die Versorgungssicherung
mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln, der Beitrag
zum Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die Stabilisierung
des ländlichen Raums und Stärkung der dortigen
Infrastruktur oder die Pflege und Erhaltung der
Kulturlandschaft gerechtfertigt sind. Zudem seien die
vom BFH missbilligten Gestaltungsmöglichkeiten für
(gewerbliches) Betriebsvermögen für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe nicht möglich. Gegenstände,
die der Land- und Forstwirtschaft fremd sind und denen
eine sachliche Beziehung zum Betrieb fehle, können
nicht zu land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
„gewillkürt“ und in die land- und forstwirtschaftliche
Verschonung „hineingetrickst“ werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung
noch für dieses Jahr angekündigt.
DBV
DBV
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