Unzulässige Steuerbefreiung in Ungarn: Klage vor dem EuGH
Ein ungarisches Verbrauchsteuergesetz aus dem Jahr
2003 sieht vor, dass „Privatbrenner“ Obstdestillate
unter einer Jahreserzeugung von 50 l steuerfrei herstellen
dürfen.
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Außerdem dürfen Obsterzeuger ohne
eigene Brennerei jährlich 50 l steuerfrei herstellen lassen,
wenn das Obst von ihnen selbst gewonnen wurde.
Wegen dieser Regelung verklagt nun die EU-Kommission
Ungarn vor dem Europäsichen Gerichtshof (EuGH),
denn nach der Richtlinie 92/83/EWG ist eine völlige
Steuerbefreiung für Alkohol aus kleinen Brennereien
nicht vorgesehen. Angesichts der eindeutigen Rechtslage
ist damit zu rechnen, dass Ungarn verurteilt wird,
falls es nicht einer Verurteilung durch Änderung seiner
Steuergesetze zuvorkommt.
BdO
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