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Unzulässige Steuerbefreiung in Ungarn: Klage vor dem EuGH

Ein ungarisches Verbrauchsteuergesetz aus dem Jahr 2003 sieht vor, dass „Privatbrenner“ Obstdestillate unter einer Jahreserzeugung von 50 l steuerfrei herstellen dürfen.
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Außerdem dürfen Obsterzeuger ohne eigene Brennerei jährlich 50 l steuerfrei herstellen lassen, wenn das Obst von ihnen selbst gewonnen wurde. Wegen dieser Regelung verklagt nun die EU-Kommission Ungarn vor dem Europäsichen Gerichtshof (EuGH), denn nach der Richtlinie 92/83/EWG ist eine völlige Steuerbefreiung für Alkohol aus kleinen Brennereien nicht vorgesehen. Angesichts der eindeutigen Rechtslage ist damit zu rechnen, dass Ungarn verurteilt wird, falls es nicht einer Verurteilung durch Änderung seiner Steuergesetze zuvorkommt.
BdO
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