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Obligatorische Flaschenabfüllung von Grappa: Italien beharrt auf „Qualitätssicherung“

Italien plant, ab 1. Januar 2014 für Tresterbrände aus Italien, die mit der Bezeichnung „Grappa“ in den Verkehr gebracht werden, eine obligatorische Flaschenabfüllung in Italien einzuführen.
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Beabsichtigt ist, dass die Bezeichnung „Grappa“ nur noch dann verwendet werden kann, wenn der jeweilige Tresterbrand nicht nur in Italien hergestellt, sondern dort auch auf Trinkstärke herabgesetzt und in Flaschen abgefüllt wurde. Das Verbringen der hochprozentigen Destillate in Tanks an den Bestimmungsort außerhalb Italiens und deren Abfüllung in Flaschen wäre dann nicht mehr möglich (siehe KB 6/2013). Hauptbetroffene sind deutsche Importeure von Grappa, da Deutschland der wichtigste Absatzmarkt für Grappa außerhalb Italiens ist. Grundsätzlich sind solche nationalen Regelungen für Spirituosen mit geographischen Angaben (Anhang II der VO 110/2008) in einer sog. technischen Unterlage möglich. Diese technischen Unterlagen müssen der EUKommission vorgelegt werden, was Italien für Grappa auch getan hat.
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