Obligatorische Flaschenabfüllung von Grappa: Italien beharrt auf „Qualitätssicherung“
Italien plant, ab 1. Januar
2014 für Tresterbrände
aus Italien, die mit der Bezeichnung
„Grappa“ in den
Verkehr gebracht werden,
eine obligatorische Flaschenabfüllung
in Italien einzuführen.
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Beabsichtigt ist, dass
die Bezeichnung „Grappa“
nur noch dann verwendet
werden kann, wenn der jeweilige
Tresterbrand nicht
nur in Italien hergestellt,
sondern dort auch auf Trinkstärke
herabgesetzt und in
Flaschen abgefüllt wurde.
Das Verbringen der hochprozentigen
Destillate in Tanks
an den Bestimmungsort außerhalb
Italiens und deren
Abfüllung in Flaschen wäre
dann nicht mehr möglich
(siehe KB 6/2013). Hauptbetroffene
sind deutsche Importeure
von Grappa, da
Deutschland der wichtigste
Absatzmarkt für Grappa außerhalb
Italiens ist.
Grundsätzlich sind solche
nationalen Regelungen für
Spirituosen mit geographischen
Angaben (Anhang II
der VO 110/2008) in einer
sog. technischen Unterlage
möglich. Diese technischen
Unterlagen müssen der EUKommission
vorgelegt werden,
was Italien für Grappa
auch getan hat.
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