Wer verwendet die Farbe Grün? Likörhersteller vor Gericht
Welche Bedeutung die Marke für die Darstellung
eines Unternehmens in der Öffentlichkeit als
sog. „Corporate Identity“ hat, zeigt ein Rechtsstreit
zwischen den führenden deutschen Herstellern von
Kräuterlikören, Jägermeister und Underberg.
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In dem
Streit geht es um eine Vereinbarung zwischen den beiden
Unternehmen aus dem Jahr 1974, in der sich die
beiden Firmen über die Verwendung der Farben Grün
und Orange abstimmten. Man hatte sich darauf geeinigt,
dass Underberg bei seinen Verpackungen vorrangig
die Farbe Grün und Jägermeister die Farbe Orange
einsetzen kann.
Im Jahr 2009 kündigte Jägermeister diese Vereinbarung,
u.a. mit der Begründung, dass nach Marktuntersuchungen
die Farbe Grün vom Verbraucher mit Jägermeister
assoziiert werde und nicht mit Underberg.
Außerdem betreibe Underberg einen deutlich geringeren
Werbeaufwand und habe rückläufige Absatzzahlen.
Underberg verweigert die Auflösung des Vertrages
und macht geltend, dass es sich immer an die Abmachung
gehalten habe.
Das Landgericht Braunschweig hat Underberg recht
gegeben und begründet dies damit, dass die Vereinbarung
keine Kündigungsklausel vorsehe. Ähnlich wie
Marken würden solche Abgrenzungsvereinbarungen
unbegrenzt gelten und es liege kein wichtiger Grund
für eine außerordentliche Kündigung vor. Jägermeister
kündigte bereits an, in die Berufung zu gehen.
BdO
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