Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Verstöße gegen EU-Recht: Italienischer Grappa, ungarischer Palinka

Die EU-Kommission hat nun zu einer Technischen Unterlage (TU), die Italien für „Grappa“ vorgelegt hatte, Stellung genommen.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:
Diese TU sieht vor, dass ein Tresterbrand mit der Bezeichnung „Grappa“ nur dann außerhalb von Italien verbracht werden kann, wenn er in Italien abgefüllt wurde. Diese Regelung hält die Kommission für unzulässig und sieht darin einen Verstoß gegen den EU-Vertrag. Italien hatte die obligatorische Flaschenabfüllung damit gerechtfertigt, dass durch das Verbringen von „Grappa“ in Tanks und dessen Abfüllung außerhalb Italiens die Gefahr bestehe, dass die strengen Voraussetzungen für die Verwendung der Bezeichnung „Grappa“ dadurch umgangen werden könnten. Dazu stellt die Kommission fest, dass die Kontrollen von Lebensmitteln in allen Mitgliedstaaten gleich seien. Deshalb könne das Argument, beim Transport von „Grappa“ von der Brennerei zu dem Abfüllbetrieb innerhalb Italiens sei die Sicherheit dafür, dass die Produktbestimmungen eingehalten werden, gewährleistet, beim Transport zu einem Abfüllbetrieb in einem anderen Mitgliedstaat jedoch nicht, nicht akzeptiert werden. Die für diese These vorgelegte Begründung wurde als „schwach“ bewertet. Die Kommission betont, dass mit der Abfüllung zusammenhängende Restriktionen angemessen gerechtfertigt werden müssen. Sie werde darauf achten, dass der freie Warenverkehr nicht grundlos eingeschränkt werde. Die Verpflichtung, „Grappa“ müsse ausschließlich in Italien abgefüllt werden, müsse daher wieder aus der von Italien vorgelegten TU entfernt werden. Ob Italien an der obligatorischen Abfüllung von „Grappa“ innerhalb von Italien trotz der klaren Positionierung der EU-Kommission festhalten und den EuGH anrufen wird, ist z.Zt. noch nicht bekannt.
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren