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Bericht an die EU-Kommission: Auslaufplan Branntweinmonopol für das Jahr 2013

Die letztmalige Verlängerung des Deutschen Branntweinmonopols ist u.a. an die Einhaltung eines festgeschriebenen Auslaufplanes gebunden. In den Jahren 2013 - 2016 müssen der EUKommission von Deutschland Jahresberichte vorgelegt werden, die die Einhaltung dieser Vorgaben für das jeweils vergangene und die Ziele für das folgende Jahr betreffend die Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzer und Obstgemeinschaftsbrennereien (OGB) umfassen.
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Die Bundesregierung hat nun ihren „Bericht 2014 an die Europäische Kommission zur Weiterleitung an das Europäische Parlament und den Rat über die Funktionsweise des Branntweinmonopols und die in dessen Rahmen im Vorjahr gewährte Beihilfe gemäß Artikel 182 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1234/ 2007 (einheitliche GMO-Verordnung)“ nach Brüssel geschickt. Der durch die Verordnung über die einheitliche GMO festgesetzte Gesamtbetrag für die zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2013 zu zahlenden Beihilfen beträgt je Kalenderjahr durchschnittlich 89,96 Mio. Euro. Der durchschnittliche Beihilfenbetrag je Kalenderjahr wurde für das Kalenderjahr 2013 eingehalten. Der an die monopolgebundenen Brennereien im Kalenderjahr 2013 ausgezahlte Beihilfenbetrag setzt sich zusammen aus – 42,57 Mio. Euro Übernahmegeldzahlungen an die Erzeuger und – 46,05 Mio. Euro Ausgleichszahlungen an ausgeschiedene Brennereien. Daraus ergeben sich 88,62 Mio. Euro Beihilfen. Im Jahr 2013 haben landwirtschaftliche Verschlussbrennereien 172.516 hl A., Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzer und OGB 40.672 hl A. abgeliefert. Die im Kalenderjahr 2013 zulässige Erzeugungsmenge für die Beihilfengewährung an die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien in Höhe von max. 180.000 hl A. und max. 60.000 hl A. an die Stoffbesitzer, Abfindungsbrennereien und OGB ist eingehalten worden. Da die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien zum 30. September 2013 aus dem Monopol ausgeschieden sind, beschränkt sich das Monopol seit dem 1. September 2013 auf OGB, Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer. Für das Jahr 2014 ist eine Übernahmemenge von maximal 60.000 hl A. aus diesen Bereichen einzuhalten (Auslaufplan). Im Jahr 2013 (Stand 30. September) waren 26 236 Abfindungsbrennereien mit einem Erzeugungskontingent von 50/300 l A. pro Jahr registriert, tatsächlich als Erzeuger aufgetreten sind aber nur 16.459. Ein ähnliches Bild bieten die Stoffbesitzer (Erzeugungsk. 50 l A./Jahr): hier waren 467.338 registriert, als Erzeuger aufgetreten sind aber nur 51.542. Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) hat im vergangenen Jahr 213.188 hl A. aus Kartoffeln, Getreide und Obststoffen übernommen und dafür 42,57 Mio. Euro an die Betriebe ausgezahlt (s.o.).
Red.
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