Bericht an die EU-Kommission: Auslaufplan Branntweinmonopol für das Jahr 2013
Die letztmalige Verlängerung
des Deutschen
Branntweinmonopols ist u.a.
an die Einhaltung eines festgeschriebenen
Auslaufplanes
gebunden. In den Jahren
2013 - 2016 müssen der EUKommission
von Deutschland
Jahresberichte vorgelegt
werden, die die Einhaltung
dieser Vorgaben für das
jeweils vergangene und die
Ziele für das folgende Jahr
betreffend die Abfindungsbrennereien,
Stoffbesitzer
und Obstgemeinschaftsbrennereien
(OGB) umfassen.
- Veröffentlicht am
Die Bundesregierung hat nun
ihren „Bericht 2014 an die
Europäische Kommission zur
Weiterleitung an das Europäische
Parlament und den Rat
über die Funktionsweise des
Branntweinmonopols und die
in dessen Rahmen im Vorjahr
gewährte Beihilfe gemäß
Artikel 182 Absatz 4 der
Verordnung (EG) Nr. 1234/
2007 (einheitliche GMO-Verordnung)“
nach Brüssel geschickt.
Der durch die Verordnung
über die einheitliche
GMO festgesetzte Gesamtbetrag
für die zwischen
dem 1. Januar 2011 und dem
31. Dezember 2013 zu zahlenden
Beihilfen beträgt je Kalenderjahr
durchschnittlich
89,96 Mio. Euro. Der durchschnittliche
Beihilfenbetrag
je Kalenderjahr wurde für
das Kalenderjahr 2013 eingehalten.
Der an die monopolgebundenen
Brennereien im Kalenderjahr
2013 ausgezahlte Beihilfenbetrag
setzt sich zusammen
aus
– 42,57 Mio. Euro Übernahmegeldzahlungen
an die Erzeuger
und
– 46,05 Mio. Euro Ausgleichszahlungen
an ausgeschiedene
Brennereien. Daraus ergeben
sich 88,62 Mio. Euro Beihilfen.
Im Jahr 2013 haben landwirtschaftliche
Verschlussbrennereien
172.516 hl A., Abfindungsbrennereien,
Stoffbesitzer
und OGB 40.672 hl A.
abgeliefert.
Die im Kalenderjahr 2013
zulässige Erzeugungsmenge
für die Beihilfengewährung
an die landwirtschaftlichen
Verschlussbrennereien in
Höhe von max. 180.000 hl A.
und max. 60.000 hl A. an die
Stoffbesitzer, Abfindungsbrennereien
und OGB ist eingehalten
worden.
Da die landwirtschaftlichen
Verschlussbrennereien
zum 30. September 2013 aus
dem Monopol ausgeschieden
sind, beschränkt sich das
Monopol seit dem 1. September
2013 auf OGB, Abfindungsbrennereien
und Stoffbesitzer.
Für das Jahr 2014
ist eine Übernahmemenge
von maximal 60.000 hl A. aus
diesen Bereichen einzuhalten
(Auslaufplan).
Im Jahr 2013 (Stand 30. September)
waren 26 236 Abfindungsbrennereien
mit einem
Erzeugungskontingent
von 50/300 l A. pro Jahr registriert,
tatsächlich als Erzeuger
aufgetreten sind aber
nur 16.459. Ein ähnliches
Bild bieten die Stoffbesitzer
(Erzeugungsk. 50 l A./Jahr):
hier waren 467.338 registriert,
als Erzeuger aufgetreten
sind aber nur 51.542.
Die Bundesmonopolverwaltung
für Branntwein
(BfB) hat im vergangenen
Jahr 213.188 hl A. aus Kartoffeln,
Getreide und Obststoffen
übernommen und
dafür 42,57 Mio. Euro an die
Betriebe ausgezahlt (s.o.).
Red.
Red.
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