Frankreich verbietet Kunststoffe mit Bisphenol A
In Frankreich tritt am 1. Januar 2015 ein Gesetz in Kraft, das alle Arten von Verpa-ckungsmaterialien, die im Lebensmittelbereich eingesetzt werden, verbietet, wenn diese Bisphenol A (BPA) enthalten.
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BPA kommt in Kunststoffen (Epoxidharzen) vor, aus denen zahlreiche Gegenstände des täglichen Gebrauchs hergestellt werden. Bei Lebensmitteln hat es deshalb Bedeutung, weil z.B. metallische Behälter oder Dosen innen mit Epoxidharzen beschichtet werden. Betroffen könnten z.B. Lager-tanks sein. Bei diesen soll die Gefahr bestehen, dass sich BPA aus der Beschichtung löst. BPA steht im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Spirituosen könnten von dem französischen Bestimmungen betroffen sein, wenn sie in Behältern abgefüllt sind, die mit BPA-enthaltenden Stoffen beschichtet sind, was allerdings die Ausnahme sein dürfte, da weit überwiegend Glasflaschen verwendet werden. Ein Problem könnten aber Kunststoffverschlüsse sein, bei denen Epoxidharze eingesetzt werden.
Das Vorgehen Frankreichs ist deshalb ungewöhnlich, weil – unterstellt, die behaupteten gesundheitlichen Bedenken bestehen tatsächlich – in solchen Fällen die EU als übergeordnete Instanz tätig werden müsste. Es ist daher zweifelhaft, ob das Vorgehen Frankreichs mit EU-Recht vereinbar ist oder es sich um ein Handelshemmnis handelt. Frankreich rechtfertigt seinen nationalen Gesetzesvorstoß mit dem Gesundheitsschutz. Dies erinnert an das Schwangeren-Logo bei alkoholischen Getränken, womit Frankreich ebenfalls einen Alleingang unternommen hat.
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