Jugendschutz und Online-Handel
Der Einkauf im Internet nimmt zu und auch der Online-Handel mit Lebens- und Genussmitteln ist mittlerweile für viele eine Selbstverständlichkeit geworden. Viele Anbieter von Spirituosen haben einen Online-Shop, der von Verbrauchern aller Altersklassen genutzt wird. Damit stellt sich auch das Problem, dass das Jugendschutzgesetz (Altersprüfung) eingehalten und dies auch kontrolliert wird.
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Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure und der Bundesverband Online-Handel haben deshalb eine gemeinsame Empfehlung für einen Jugendschutzstandard im Online-Handel mit Spirituosen und spirituosen-haltigen Getränken erarbeitet. Ziel ist es, durch eine Altersprüfung bei der Paketzustellung sicherzustellen, dass nur Erwachsene Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke entgegennehmen dürfen.
Dies bedeutet, dass Käufer bereits bei der Bestellung im Internet darauf hingewiesen werden, dass die Ware nur an Erwachsene ausgeliefert wird. Mit dem Paketdienst werden entsprechende Vereinbarungen getroffen, dass bei der Übergabe durch den Paketzusteller eine Altersprüfung stattfindet und in Zweifelsfällen die Vorlage des Ausweises verlangt wird.
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