Lenk- und Ruhezeiten: Auftraggeber haftet mit
Als wären die bisherigen Vorgaben bei den Sozialvorschriften für Transportfahrten nicht schon kompliziert genug, hat sich jetzt eine weitere Verschärfung ergeben. Demnach können seit März 2015 Auftraggeber leichter dafür verantwortlich gemacht werden, ob die von ihnen beauftragten Transport-Subunternehmen die Lenk- und Ruhezeiten auch einhalten.
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Der Auftraggeber muss also „darauf hinwirken“, dass der Transportunternehmer in der Lage ist, die Transportaufträge unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Dazu muss sich der Auftraggeber in gewissen Abständen darüber vergewissern, ob der Spediteur aufgrund einer sachlichen und personellen Ausstattung die rechtskonforme Auftragserfüllung leisten kann.
Dies sorgt sowohl in der verladenden Wirtschaft als auch in der Logistikbranche für allgemeines Unverständnis, da es keine entsprechenden Kontrollmöglichkeiten der Auftraggeber gibt. Beispielsweise sind bei Einzelpaletten-, Stückgut- und Pakettransporten in der Transportkette viele verschiedene Einzelunternehmen beteiligt, die der einzelne Auftraggeber unmöglich kennen kann. Von einer realistisch vorhandenen Kontrollmöglichkeit kann hier niemand ausgehen. Die Aufsichtsbehörden sprechen dagegen von einer Konkretisierung der bisher schon geltenden Mitverantwortung.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Welche tatsächlichen Auswirkungen es auf die Kontrollpraxis gibt, ist noch nicht bekannt. Am Ende werden wohl wieder einmal Gerichte klären müssen, wie die Details umzusetzen sind.
Eingebracht hat diese Änderung der Fahrpersonalverordnung das Land Nordrhein-Westfalen. Dem Vernehmen nach soll sie eine Folge der Kontrolle von 131 Paketdienst-Subunternehmern vom Mai 2014 sein, bei der eine Vielzahl von Verstößen festgestellt wurde. Die Paketdienste selbst hatten sich damals auf die Position zurückgezogen, sie seien nur Auftraggeber und die Subunternehmen für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen selbst verantwortlich.
In der Folge raten einige Experten für Verkehrsrecht Unternehmen, die einen Transport in Auftrag geben, sich von den Auftragnehmern schriftlich zusichern zu lassen, dass sich diese an die Lenk- und Ruhezeiten halten und diese Verpflichtung auch an die gegebenenfalls eingesetzten Subunternehmer weitergeben. Gleichzeitig wird dringend davor gewarnt, zu enge Zeitvorgaben zu machen, die unmöglich ohne Verstöße gegen die Fahrpersonalvorschriften einzuhalten sind.
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