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Mindestpreise für Alkohol?

Ein Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sorgt derzeit für Aufsehen. Es geht u.a. um die Frage, ob die Anhebung des Mindestpreises für Alkohol zur Vermeidung missbräuchlichen Konsums ein Handelshemmnis darstellt und damit den freien Handelsverkehr beeinflusst oder nicht.
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In dem Rechtsstreit vor dem EuGH über die Zulässigkeit von gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreisen für alkoholische Getränke hat der Generalanwalt beim EuGH Anfang September sein Votum abgegeben. Dieses ist allerdings nicht so eindeutig, dass zuverlässig vorhergesagt werden kann, wie das Urteil des EuGH, mit dem Anfang des Jahres 2016 gerechnet wird, ausfällt.


Gegenstand des Verfahrens ist ein schottisches Gesetz, das Mindestpreise für alkoholische Getränke festlegt. Das Gesetz sieht einen Mindestpreis von 50 Pence (ca. 0,64 €) je Einheit vor. Damit muss eine 40-prozentige Spirituose in einer 0,7-Liter Flasche mindestens 14,- £ (ca. 17,80 €) kosten. Mit dem Gesetz möchte die schottische Regierung den Alkoholmissbrauch bekämpfen. Durch den höheren Preis sollen die Schwelle für den Erwerb alkoholischer Getränke angehoben und insbesondere niedrigpreisige Angebote verhindert werden. Von dem Gesetz sind auch andere alkoholische Getränke betroffen. Der Preis für verschiedene Spirituosen erhöht sich dadurch zwischen 7 und 51 Prozent, abhängig von ihrem derzeitigen Preis, der für Wein zwischen 18 und 68 Prozent, Bier verteuert sich um 10 bis 30 Prozent.


Gegen den Mindestpreis hatten sich die Scotch Whisky Association und der schottische Weinhandelsverband gewandt. Im Rahmen dieses Verfahrens hat das zuständige schottische Gericht dem EuGH einige EU-rechtliche Fragen vorgelegt, insbesondere inwieweit ein Mindestpreis, der als Maßnahme zur Unterbindung des missbräuchlichen Alkoholkonsums gedacht ist, den freien Warenverkehr beeinträchtigt, und soweit dies bejaht wird, dies durch den Zweck gerechtfertigt ist.

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