Kürzere Liste von Spirituosen mit g.A.
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Geplant ist, den geltenden Anhang III der Spirituosen-Grundverordnung, der derzeit 330 Spirituosen mit einer geschützten etablierten geografischen Angabe (g. A.) enthält, durch eine kürzere Liste mit lediglich 242 Spirituosen mit einer etablierten g. A. zu ersetzen. Für 88 etablierte geografische Angaben hatten die Mitgliedstaaten bis zum 20. Februar 2015 keine technische Unterlage mit den Produktspezifikationen eingereicht, so dass diese jetzt automatisch nach dem geltenden EU-Spirituosenrecht aus dem Anhang III zu streichen sind. Zu diesen zu streichenden Spirituosen zählt auch „Bergischer Korn/Kornbrand“. Für alle übrigen 35 deutschen Spirituosen mit einer g. A. (z.B. Korn/Kornbrand, Schwarzwälder Kirschwasser, Steinhäger, Bärwurz, Bayerischer Gebirgsenzian) hatte die Bundesregierung fristgerecht technische Unterlagen eingereicht. Diese Unterlagen werden derzeit von der Europäischen Kommission geprüft. Die Abstimmung hierüber wurde auf die nächste Sitzung des Spirituosenausschusses, die voraussichtlich im Frühjahr 2016 stattfinden wird, vertagt.
Über die seit langem geplante Ergänzung der geltenden Referenzanalysemethoden -Verordnung (EG) Nr. 2870/2000 um Referenzanalysemethoden zum Nachweis des Gesamtzucker- und Gesamtsäuregehaltes von Spirituosen wird jetzt ebenfalls erst in der nächsten Sitzung abgestimmt.
Diskussionsbedarf gab es noch bei der von der zwischenstaatlichen Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) stammenden Methode zum Nachweis, dass Brände wie Whisky oder Weinbrand tatsächlich im Holzfass gereift sind. Als weiteren Punkt präsentierte die Kommission das Ergebnis ihrer Abfrage über die bestehenden Kontrollsysteme für in Holzfässern gereifte Spirituosen.
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