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Neue Infopflicht für Online-Shops

Auch im neuen Jahr gibt es keine Ruhe an der Online-Front. Seit dem 9. Januar 2016 müssen alle Online-Händler einen neuen Link auf ihrer Seite bereithalten. Seit diesem Tag gilt eine neue EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (kurz: ODR-Verordnung).
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Springob
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Dazu muss der Link „http://ec.europa.eu/consumers/odr/“ leicht erreichbar auf der Website eingebaut werden. Er muss dabei die ganze Zeit im Shop abrufbar sein. Der Link kann z.B. im Impressum platziert werden oder auf einer anderen allgemeinen Informationsseite (wie z.B. Kundeninformation, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder auf einer möglicherweise vorhande-nen Spezial-Seite für Reklamationen oder Beschwerden).

Für Verwunderung sorgt, dass die Verbraucherschlichtungs-Plattform jetzt zum Inkraftreten der neuen Infopflicht noch nicht einsatzbereit ist. Verbraucher können damit also noch gar keine Beschwerden einreichen. Die Seite soll vielmehr erst zum 15.02.2016 fertig gestellt sein. Faktisch handelt es sich derzeit nur um eine englischsprachige "Platzhalterseite".

Dies sollte aber keinen Onlineshop-Betreiber davon abhalten, schon jetzt und ohne Verzögerung Änderungen an seinem Shop vorzunehmen. Sie sind dennoch erforderlich. Allein schon um mögliche Abmahnprobleme zu vermeiden.

Hintergrund der sogenannten „European Online Dispute Resolution Platform“ (europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform; OS-Plattform) ist eine entsprechende EU-Verordnung, die am besagten 9. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Nach dem Motto: „Wer online kauft, soll online verhandeln“ wird sie nur für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen, die online geschlossen wurden, zur Verfügung stehen, und kann bei Streitigkeiten zwischen zwei Unternehmen oder im Falle von Verträgen, die nicht online abgeschlossen wurden, nicht angerufen werden.

Online-Händlern ist abschließend zu empfehlen, den neuen Link möglichst zügig auf ihren Seiten zu integrieren.

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