EuGH gibt grünes Licht für Untersagung von Anspielungen auf geschützte geografische Angaben
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Der EuGH stellt im Zusammenhang mit verbotenen Anspielungen auf geschützte geografische Angaben (im Spirituosensektor) auf den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen EU-Durchschnittsverbraucher ab, der auf Grund von bewusst gewählten klanglichen oder visuellen Ähnlichkeiten getäuscht werden könnte. Dabei können vier identische Buchstaben wie -ados im Falle von „Verlados“ ausreichen. Die weiteren Ausführungen des EuGH lassen erkennen, dass er den Begriff „Anspielung“ weit auslegt, um den Verbraucher vor Täuschung und Irreführung zu bewahren.
Nach den vom EuGH in diesem Urteil aufgestellten Leitlinien ist davon auszugehen, dass das finnische Gericht letztlich die Bezeichnung „Verlados“ tatsächlich verbieten wird.
Im angehängten PDF finden Sie den Wortlaut des EUGH-Urteil RS C-75/15 vom 21.01.2016
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