Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

EuGH gibt grünes Licht für Untersagung von Anspielungen auf geschützte geografische Angaben

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 21. Januar 2016 grünes Licht für die Untersagung der Bezeichnung „Verlados“ gegeben, sofern das finnische Gericht diese Bezeichnung für eine Anspielung auf die geschützte geografische Angabe „Calvados“ hält. „Verlados“ ist ein im finnischen Ort Verla vom örtlichen Unternehmen Viiniverla hergestellter Brand aus Apfelwein.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Springob
Artikel teilen:

Der EuGH stellt im Zusammenhang mit verbotenen Anspielungen auf geschützte geografische Angaben (im Spirituosensektor) auf den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen EU-Durchschnittsverbraucher ab, der auf Grund von bewusst gewählten klanglichen oder visuellen Ähnlichkeiten getäuscht werden könnte. Dabei können vier identische Buchstaben wie -ados im Falle von „Verlados“ ausreichen. Die weiteren Ausführungen des EuGH lassen erkennen, dass er den Begriff „Anspielung“ weit auslegt, um den Verbraucher vor Täuschung und Irreführung zu bewahren.

Nach den vom EuGH in diesem Urteil aufgestellten Leitlinien ist davon auszugehen, dass das finnische Gericht letztlich die Bezeichnung „Verlados“ tatsächlich verbieten wird.

Im angehängten PDF finden Sie den Wortlaut des EUGH-Urteil RS C-75/15 vom 21.01.2016

Downloads:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren