EuGH hat Mindestpreis für alkoholische Getränke in Schottland geprüft
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In diesem Vorabentscheidungsersuchen eines schottischen Gerichts betont der EuGH zwar, dass Mindestpreise für alkoholische Getränke wie z.B. Wein zwar nicht per se gegen den freien Warenverkehr im Binnenmarkt bzw. gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Die Maßnahme müsse aber geeignet und verhältnismäßig sein, um das Ziel, die Gesundheit und das Leben der Menschen zu schützen, zu erreichen.
Das schottische Gericht hat jetzt die Aufgabe, im Detail zu prüfen, ob Mindestpreise für alkoholische Getränke wirklich das geeignete und verhältnismäßige Mittel sind, um den missbräuchlichen Alkoholkonsum zu bekämpfen und dadurch die Gesundheit und das Leben von Menschen zu schützen. Die Ausführungen des EuGH, insbesondere sein Hinweis auf die Verbrauchsteuer, die den Handelsverkehr und den Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union weniger einschränken würde, dürften es dem schottischen Gericht nicht einfach machen, Mindestpreise für alkoholische Getränke als verhältnismäßiges Mittel gutzuheißen.
Die endgültige Entscheidung des schottischen Gerichts bleibt jedoch abzuwarten.
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