Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

EU-Spirituosenausschuss zur Definition von Likör

Der EU-Spirituosenausschuss hat die Definition der Kategorie „Likör“ (VO 110/2008 Anhang II Nr. 32) an die gängige Herstellungspraxis - und damit auch an die Verbrauchererwartungen - angepasst.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Die Kategorie 32 Buchstabe a Ziffer ii lautetnun folgendermaßen (Änderungs-VO (EU) 2016/235 vom 18.02.2016): „a) Likör ist eine Spirituose,... ii) die durch Verwendung von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder eines Destillats landwirtschaftlichen Ursprungs oder einer oder mehrerer Spirituosen oder einer Mischung davon, unter Zusatz von süßenden Erzeugnissen und einem oder mehreren Aromastoff(en), Erzeugnissen landwirtschaftlichen Ursprungs oder Lebensmitteln hergestellt wird...“.

Die Anwendung eines der genannten Verfahren reiche aus, um ein Erzeugnis mit Eigenschaften herzustellen, die den allgemeinen Erwartungen der Verbraucher hinsichtlich eines Likörs gerecht werden, heißt es in der Begründung.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren