EU-Spirituosenausschuss zur Definition von Likör
- Veröffentlicht am
Die Kategorie 32 Buchstabe a Ziffer ii lautetnun folgendermaßen (Änderungs-VO (EU) 2016/235 vom 18.02.2016): „a) Likör ist eine Spirituose,... ii) die durch Verwendung von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder eines Destillats landwirtschaftlichen Ursprungs oder einer oder mehrerer Spirituosen oder einer Mischung davon, unter Zusatz von süßenden Erzeugnissen und einem oder mehreren Aromastoff(en), Erzeugnissen landwirtschaftlichen Ursprungs oder Lebensmitteln hergestellt wird...“.
Die Anwendung eines der genannten Verfahren reiche aus, um ein Erzeugnis mit Eigenschaften herzustellen, die den allgemeinen Erwartungen der Verbraucher hinsichtlich eines Likörs gerecht werden, heißt es in der Begründung.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.