Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

EU-Spirituosenverordnung wird novelliert

Die EU-Kommission hat am 1. Dezember 2016 den Legislativvorschlag für eine neue Spirituosen-Grundverordnung angenommen und dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Beschlussfassung zugeleitet. Primäres Ziel der Novelle ist es, die geltende Spirituosen-Grundverordnung (EG) Nr. 110/2008 an den Lissabonner Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anzupassen.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Festgelegt werden soll auch, welche Durchführungsvorschriften die EU-Kommission künftig im Wege von delegierten oder Durchführungsverordnungen erlassen darf. Zugleich sollen im Spirituosensektor die Verfahrensvorschriften zum Schutze geografischer Angaben an die für andere Agrarprodukte und Lebensmittel geltenden horizontalen Bestimmungen angeglichen werden. Schließlich sollen einige Vorschriften, die in der Vollzugspraxis Fragen aufwarfen, präzisiert werden.

Eine erste Aussprache fand am 9. Dezember 2016 in Brüssel unter slowakischem Vorsitz in der Ratsarbeitsgruppe „Wein und Alkohol“ statt. Alle Mitgliedstaaten legten einen Prüfvorbehalt ein. Hinterfragt wurde z. B. die für die Kommission vorgesehene Ermächtigung zur künftigen Änderung bestehender Begriffsbestimmungen für Spirituosen im Wege von delegierten Verordnungen oder das jetzt auch im Spirituosensektor vorgesehene zweistufige Registrierungs- und Widerspruchsverfahren für den Geoschutz.

Die Beratungen im Rat werden unter maltesischer Präsidentschaft voraussichtlich im Februar 2017 fortgesetzt und auch das Europäische Parlament dürfte schon bald die Beratungen beginnen. Eine seriöse Prognose, wann die Beratungen abgeschlossen sein werden, lässt sich zurzeit nicht vorhersagen. Die jetzt vorgeschlagene Novelle ist die zweite Reform der erstmals 1989 in Kraft getretenen EU-Spirituosenverordnung (Verordnung (EWG) Nr. 1576/89).
 

Logo für eine "Geschützte geografische Angabe" Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) muss mindestens einer der Produktionsschritte Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land stattfinden. © EU-Kommission

Das EU-Spirituosenrecht definiert die EU-weit wichtigsten Produktkategorien wie z. B. Rum oder Obstbrand und reserviert diese Namen als Verkehrsbezeichnung für diese Kategorien. Alle Spirituosen, die nicht die Kriterien der definierten Kategorien erfüllen, müssen unter der Verkehrsbezeichnung „Spirituose“ vermarktet werden. Weiterhin schützt die EU-Spirituosenverordnung derzeit 243 etablierte geografische Angaben, so z. B. für Deutschland „Schwarzwälder Kirschwasser“.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren