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Änderungen zum Jahreswechsel im arbeitsrechtlichen Bereich

Zum 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 Euro/Stunde (brutto), wie von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und von der Bundesregierung per Verordnung beschlossen wurde.
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Für die Obsternte, wie hier Kirschen, sind Erntehelfer aus Osteuropa häufig unentbehrlich.
Für die Obsternte, wie hier Kirschen, sind Erntehelfer aus Osteuropa häufig unentbehrlich.Springob
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In der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau steigt das tarifliche Mindestentgelt ebenfalls. Es beträgt ab Januar 2017 bundeseinheitlich 8,60 Euro/Stunde (brutto), wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte. Zum 1. November 2017 erhöht sich das tarifliche Mindestentgelt nochmals auf dann 9,10 Euro/Stunde (brutto).

Kirschen Für die Obsternte, wie hier Kirschen, sind Erntehelfer aus Osteuropa häufig unentbehrlich. © Springob


Im Jahr 2017 werden ebenfalls die Sachbezugswerte für die Verpflegung steigen. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird von bisher 236 Euro auf 241 Euro im Monat erhöht. Er setzt sich zusammen aus 51 Euro für Frühstück sowie jeweils 95 Euro für Mittagessen und Abendbrot. Die Werte für eine Unterkunft bleiben gegenüber 2016 unverändert.

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